Ebener Durstweg für das Alterszentrum Platten in Meilen

Rückzug der Aufsichtsbeschwerde         Eventualantrag       Zusammenfassung


Zusammenfassung

2002, zeitlicher Ablauf

August 2002: Die amtliche Publikation über den Gemeinderatsbeschluss
1. September 2002: Quartierplan Durst ohne Durstweg, ein Zeitungsartikel
   Keine Veröffentlichung im Meilemer Anzeiger
   Verfälschte Veröffentlichung in der Zürichsee-Zeitung
9. September 2002: Rekurs/Aufsichtsbeschwerde
September bis November 2002: Verfügungen von Bezirksrat und
   Baurekurskommission

3. Oktober 2002: Die  Petition
20. November 2002: 1. Ergänzung zu Rekurs/Aufsichtsbeschwerde
11. Dezember 2002: 2. Ergänzung zu Rekurs/Aufsichtsbeschwerde   
20. Dezember 2002: Der Gemeinderat Meilen orientiert in der Presse
20. Dezember 2002: Vernehmlassung des Gemeinderates zum Rekurs

2003, zeitlicher Ablauf

22. Januar 2003: Die Kommission für Altersarbeit fordert den Durstweg
5. Februar 2003: Der Gemeinderat
   verpasst der Kommission für Altersarbeit einen Maulkorb
11. November  2003: Die Baurekurskommission
   beschliesst Nichteintreten

12. Dezember 2003: 3. Ergänzung zu Rekurs/Aufsichtsbeschwerde

2004, zeitlicher Ablauf

21. Januar 2004; Verfügung des Bezirksrates
24. Februar 2004: Verfügung des Bezirksrates
26. März 2004: Verfügung des Bezirksrates
20. April 2004: Gemeinderat will Bezirksratsentscheid abwarten

21. April 2004: Gemeinderat beantragt Überweisung an Baudirekton

4. Juni 2004: Bezirksrat benötigt vom Gemeinderat weitere Unterlagen   
11. Juni 2004: Rückzug der Aufsichtsbeschwerde an den Bezirksrat  
28. Juni 2004: Bezirksrat schreibt Aufsichtsbeschwerde ab

2013, zeitlicher Ablauf

30. September 2013: 
   Alterszentrum und Gemeinderat wünschen keinen ebenen Durstweg mehr.


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Inhalt dieser Webseite

 

Zusammenfassung vom 11. 4. 2004

Klick auf die einzelnen Bilder zeigt Grossformat
Im Quartierplan Durst wurde ein Durstweg geplant, welcher für die Bewohnerinnen und Bewohner des angrenzenden Alterszentrums Platten viel zu steil ist. Es geht nun darum, den Quartierplan Durst mit einem ebenen Durstweg zu ergänzen, der grösstenteils über Land führt, das seit Jahrzehnten der Gemeinde Meilen gehört.

Die Vorgeschichte des Durstweges geht zurück auf die Gemeindeversammlung vom 25. März 1997. Namens der FDP wurde der Antrag gestellt, vom Alterszentrum Platten aus zwei ebene Fusswege zu bauen: Den Wasserfelsweg und den Durstweg. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stimmten diesem Antrag zu und damit wurden diese beiden Fusswege in den Verkehrsplan von Meilen aufgenommen. Der Wasserfelsweg wurde im Jahre 2001 gebaut. Der Durstweg wurde im Rahmen des Quartierplanes Durst geplant.

Die geplante Linienführung des Durstweges wurde erst bekannt, als der Quartierplan Durst im Herbst 2002 während 30 Tagen öffentlich aufgelegt wurde. Ich stellte fest, dass dieser Weg zu steil ist und ich machte darum einen Rekurs/Aufsichtsbeschwerde, den ich am 20. 11. 2002, 11. 12. 2002 und 12. 12. 2003 ergänzte. Mit einem Zeitungsartikel machte ich das Thema öffentlich. Die gemeinderätliche Kommission für Altersarbeit sowie 804 Unterschriften für die "Petition ebener Durstweg" unterstützten mein Anliegen.

Die Baukosten des ebenen Durstweges liegen zwischen 0.2 und 0.3 Mio. Fr. Dieser Aufwand scheint mir gerechtfertigt im Hinblick auf die Bedeutung von Alterszentrum Platten und Quartierplan Durst. Dazu einige Zahlen:
Das Alterszentrum Platten ist das wichtigste Heim für Betagte in Meilen und bietet Platz für 135 Bewohnerinnen und Bewohner. Jahresumsatz 7 Mio. Fr. Bauliche Investitionen in den letzten 10 Jahren total über 50 Mio. Fr. 
Wert des Baulandes im Quartierplan Durst 75 Mio. Fr., wovon 18 Mio Fr. im Eigentum der Gemeinde Meilen. Baukosten für die Erschliessung 7 Mio. Fr., wovon die Gemeinde  für ihr Bauland einen Anteil von 2 Mio. Fr. zahlt. Private Investitionen für die zu erwartende Überbauung des ganzen Quartierplangebietes 200 bis 400 Mio. Fr.

Die Baurekurskommission II des Kantons Zürich hat - entsprechend dem Antrag des Gemeinderates - meinen Rekurs nicht geprüft. Sie stellte lediglich fest, dass mir die Legitimation fehle, einen Rekurs einzureichen. Nun liegen mein Rekurs mit den drei Ergänzungen als Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Meilen. Ich hoffe, dass der Gemeinderat meinem Eventualantrag folgen und eine vereinfachte Quartierplanergänzung durchführen wird. Diese würde die Zustimmung von zwei Grundeigentümern bedingen und die Bewilligung eines Gemeindekredites für den Bau eines ebenen Durstweges.

Nachstehend beschreibe ich einige Begriffe der Raumplanung, welche auf dieser Webseite vorkommen:

Verkehrsplan Wegnetz
Der Verkehrsplan Wegnetz ist ein Teil der Richtplanung. Die Richtplanung legt die Grundzüge der Planung fest, z.B. Bebauung, Strassen, Wege, Kanalisationen und andere Leitungen. Die Richtplanung ist generell und bildet eine Vorstufe zu Bauprojekten. Die beiden Fusswege zum Alterszentrum Platten sind im Verkehrsplan Wegnetz lediglich als kurze Striche im Massstab 1:10'000 dargestellt. Der Gemeinderat sorgt dafür, dass die Richtplanung realisiert wird, z.B. im Quartierplanverfahren. Die Richtplanung wird von der Gemeindeversammlung erlassen und vom Regierungsrat genehmigt. Die Ergänzung des Verkehrsplanes Wegnetz bezüglich der beiden Fusswege zum Alterszentrum Platten wurde vom Regierungsrat am 27. August 1997 genehmigt und ist damit rechtskräftig geworden. 

Quartierplan
Der Quartierplan gemäss Zürcher Baugesetz macht Baugrundstücke baureif. Ein Quartierplan enthält beispielsweise neue Grundstückgrenzen, Projekte von Strassen, Wegen und Kanalisationen sowie eine genaue Aufteilung der Baukosten auf die beteiligten Grundeigentümer. Wenn die Richtplanung in einem Quartierplangebiet öffentliche Fusswege vorsieht, müssen diese ebenfalls im Quartierplanverfahren definitiv geplant und durch die Öffentlichkeit finanziert werden. Der Quartierplan wird in der Regel vom Gemeinderat in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern erarbeitet. Dann erfolgt die "Festsetzung des Quartierplanes" durch den Gemeinderat und die öffentliche Auflage. Betroffene Grundeigentümer können an die Baurekurskommission des Kantons und anschliessend an das Verwaltungsgericht rekurrieren. Nach Erledigung aller Rekurse leitet der Gemeinderat den Quartierplan an den Regierungsrat zur Genehmigung weiter. Mit der Genehmigung werden alle Festlegungen des Quartierplanes rechtskräftig.

Grob- und Feinerschliessung

Die Groberschliessung umfasst z.B. wichtige Strassen oder Sammelkanäle. Diese werden durch die öffentliche Hand finanziert. Die Feinerschliessung wird durch die Grundeigentümer bezahlt und umfasst z.B. Quartierstrassen und die darin liegenden Leitungen. Grob- und Feinerschliessung werden in der Regel im Quartierplanverfahren geplant. Der Durstweg gehört weder zur Grob- noch zur Feinerschliessung, denn er wird vor allem im öffentlichen Interesse gebaut und wäre für die Erschliessung der Bauparzellen nicht nötig.

Baubewilligungsverfahren
Im Baubewilligungsverfahren prüft der Gemeinderat, ob die geplanten Bauten und die Wege und Leitungen, die der Bauherr von der Strasse zu seinen Gebäuden führen will (Grundstückerschliessung) den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Ist dies der Fall, hat die Bauherrschaft einen rechtlichen Anspruch auf eine Baubewilligung. Wenn das Baugrundstück im Perimeter eines rechtskräftigen Quartierplanes liegt, kann der Gemeinderat keine zusätzlichen Bedingungen mehr stellen. Somit muss der öffentliche Durstweg im Quartierplanverfahren und nicht erst im späteren Baubewilligungsverfahren realisiert werden. 

Aufsichtsbeschwerde
Mit einer Aufsichtsbeschwerde an den Bezirksrat (derselbe Text wie der Rekurs) mache ich geltend, dass der Gemeinderat seine gesetzlichen Aufgaben bei der Planung des Durstweges nicht erfüllt hat.

Rückzug der Aufsichtsbeschwerde
Das Verfahren dauert nun bald 2 Jahre. Weder mein Rekurs noch meine Aufsichtsbeschwerde haben bis heute zu einer Überprüfung des Quartierplanes durch eine Oberbehörde geführt. Ich vermute, dass der Gemeinderat diese Verzögerung bewusst gefördert hat. Er beantragt nun dem Bezirksrat "Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers". Bei solchen finanziellen Drohungen gegen mich als einzelne Privatperson bleibt mir - in Anbetracht eines geschätzten Baulandwertes von total 75 Mio. Franken - nur übrig, meine Aufsichtsbeschwerde zurück zu ziehen.
Es tut mir Leid, dass dies zum Nachteil der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner des Alterszentrums Platten ist.

Ausblick
Der Quartierplan Durst regelt definitiv alle Voraussetzungen für die Überbauung. Wenn der Quartierplan Durst unverändert genehmigt und das Gelände entsprechend überbaut wird, kann ein ebener Durstweg erst nach einigen Generationen wieder diskutiert werden.
Doch der Quartierplan Durst ist vom Regierungsrat noch nicht genehmigt. Der Gemeinderat hätte auch heute noch die Möglichkeit, den Quartierplan mit einem ebenen Durstweg zu ergänzen.

Rückblick, persönliche Kritik an der Haltung des Gemeinderates
Ich meine, dass ich mich redlich darum bemüht habe, eine Verbesserung des Quartierplanes Durst zu bewirken. Die Haltung des Gemeinderates war für mich oft unverständlich:

- Die Kommission für Altersarbeit wird übergangen,
- Keine Informationen vor der Festsetzung des Quartierplanes,
- Kontrolle über den Meilemer Anzeiger, Informationsverbot,
- Unverständnis gegenüber Betagten im Rollstuhl,
- Falsche Vorstellungen vom Zürcher Quartierplanverfahren.
- Überprüfung des Quartierplanes Durst durch Oberbehörden wird verzögert.

Grossformat Abbildung 1
Das Alterszentrum Platten liegt in einem steilen Abhang. Die Bevölkerung wünscht hier zwei horizontale Fusswege: Den Wasserfelsweg und den ebenen Durstweg. 

Grossformat Abbildung 2
Im Jahre 2001 gebaut: Der rollstuhlgängige Wasserfelsweg, neuer Name Hans Jakob Meyer-Weg. Ideal für heisse Tage.

Grossformat Abbildung 3
So würde ein ebener, rollstuhlgängiger Durstweg verlaufen. Ideal für Tage, an denen man die Sonne sucht.

Grossformat Abbildung 4
Route des "steilen Durstweges" gemäss offiziellem Quartierplan: An dieser Stelle würde ein 16% steiles Trottoir entlang der Plattenstrasse gebaut, anschliessend die bis zu 12% steile Quartierstrasse U6 bis zum Raingässli (10%). 

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2002, zeitlicher Ablauf


Der Gemeinderat beschliesst:
Der amtliche Quartierplan Durst wird festgesetzt.


Im Meilemer Anzeiger erschien das nebenstehende Inserat über die Festsetzung des Quartierplanes Durst. Ich studierte die aufliegenden Akten, um zu sehen, wie der im Verkehrsrichtplan der Gemeinde Meilen für das Alterszentrum Platten vorgesehene Durstweg geführt wird.

Ich war von der Planung enttäuscht, denn der Weg ist viel zu steil und damit ungeeignet für die Bewohnerinnen und Bewohner des angrenzenden Alterszentrums Platten.

Darum schrieb ich am 1. September 2002 den nachfolgenden Zeitungsartikel.

Klicken, um das ganze Inserat zu sehen 

Klicken Sie auf das Inserat, um den ganzen Inseratentext zu sehen.
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Quartierplan Durst ohne Durstweg,
ein Zeitungsartikel

Der Zeitungsartikel, den ich den Redaktionen des Meilemer Anzeigers und der Zürichsee-Zeitung am 1. September 2002 zugestellt habe.
Das Alterszentrum Platten in Meilen liegt an einem steilen Hang. Wegen der Topographie sind nur zwei horizontale Spazierwege möglich, der eine in östlicher und der andere in westlicher Richtung. Der eine Weg, der Wasserfelsweg, führt in den Wald. Er wurde letztes Jahr gebaut. Täglich wird er von zahlreichen Bewohnerinnen und Bewohnern des Alterszentrums Platten benützt, auch mit Stöcken, auch im Rollstuhl. Die Planung des anderen Weges, des Durstweges, ist im eben abgeschlossenen Quartierplanverfahren Durst verpasst worden.

Verfasser: Paul Märki
(Ingenieur und Raumplaner, Mitglied der gemeinderätlichen Kommission für Altersarbeit in Meilen)
Der Gemeinderat Meilen hat am 5. September 1995 den amtlichen Quartierplan Durst eingeleitet und diesen am 16. Juli 2002 festgesetzt. Die Quartierplanunterlagen liegen nun öffentlich auf vom 9. August bis 9. September 2002. Während dieser Frist können kostenpflichtige Rekurse in dreifacher Ausführung erhoben werden bei der Baurekurskommission II des Kantons Zürich, 8090 Zürich. Anschliessend wird der Quartierplan vom Regierungsrat genehmigt und die Grundeigentümer können mit der Überbauung beginnen.

Mit der Richtplanung werden unter anderem öffentliche Fusswege vorausschauend geplant. So hat die Gemeindeversammlung von Meilen am 25. März 1997 die beiden einzig möglichen horizontalen Spazierwege für das Alterszentrum Meilen in den kommunalen Richtplan aufgenommen. Die Genehmigung dieses Richtplanes durch den Regierungsrat am 27. August 1997 verpflichtet den Gemeinderat Meilen, diese beiden Fusswege im Laufe von weiteren Planungen zu verwirklichen. Diese Aufgabe ist gesetzlich vorgeschrieben. Die gemeinderätliche Kommission für Altersarbeit hat in ihrer Sitzung vom 7. Juli 1998 dem Gemeinderat eine Vorstudie für den Bau des Wasserfelsweges vorgelegt. Bei dieser Gelegenheit erinnerte sie die Behörde daran, im Quartierplanverfahren Durst auch den anderen im Richtplan vorgesehenen Fussweg horizontal (rollstuhlgängig) zu planen und zu bauen.

Vorausschauende Richtplanung
In einem Quartierplanverfahren wird Bauland erschlossen. Dabei müssen die Vorgaben der Richtplanung beachtet werden. Im technischen Bericht zum Quartierplan Durst wird auf den kommunalen Richtplan hingewiesen: "Verbindungsweg ins Quartier ab Plattenstrasse". Im technischen Bericht werden verschiedene Bebauungs- und Erschliessungsvarianten vorgelegt und deren Vor- und Nachteile bewertet. Die Fusswegverbindungen werden dabei stets als gut bezeichnet. Diese Beurteilung erachte ich als falsch, denn die im Quartierplanverfahren geplante Wegverbindung ist leider unbrauchbar für die Bedürfnisse des Alterszentrums Platten.

Es wäre nicht einfach gewesen, im Rahmen der Quartierplanung einen horizontalen Fussweg zu berücksichtigen, denn damit wäre zu den vielen Bedingungen für eine brauchbare Lösung noch eine weitere hinzugekommen. Gestützt auf meine berufliche Erfahrung im Zürcher Quartierplanverfahren darf ich jedoch behaupten, dass auch dann noch eine gute Planung möglich gewesen wäre. Es scheint mir recht billig zu sein, die Anforderungen an einen zweckmässigen Fussweg glattweg zu vernachlässigen und damit ein zentrales Anliegen der Betagten im angrenzenden Alterszentrum Platten vom Tisch zu wischen.

Realisierung der Richtplanung im Quartierplan Durst
Im amtlichen Quartierplanverfahren Durst hatte der Gemeinderat Meilen drei Funktionen zu erfüllen:
1. Vertretung der öffentlichen Interessen, z.B. Realisierung des Durstweges gemäss Richtplan.
2. Vertretung der Interessen der Gemeinde als Eigentümerin von Bauland im Quartierplan Durst.
3. Leitung der technischen Planungen und der Verhandlungen mit den Grundeigentümern, sowie schliesslich die Entscheidung, welche der verschiedenen geplanten Lösungen gelten soll, also "den amtlichen Quartierplan festsetzen".

Das Quartierplangebiet Durst erstreckt sich von der Plattenstrasse bis zum Raingässli. Die Durchführung des Quartierplanverfahrens Durst bedingte umfangreiche Planungen und zahlreiche Sitzungen mit Grundeigentümern und Vertretern des Gemeinderates. Die Baukosten für die Erschliessung des Quartierplangebietes belaufen sich auf 7 Millionen Franken, wovon 2 Millionen auf die Gemeinde Meilen als Eigentümerin von Bauland entfallen. Dieses gemeindeeigene Bauland hat eine Fläche von 2.6 Hektaren und einen Wert von 15 bis 25 Millionen Franken.

Funktionen des Gemeinderates im Quartierplanverfahren
Das Alterszentrum Platten geniesst bei seinen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie bei der Bevölkerung einen ausgezeichneten Ruf: Engagiertes Personal, eine vorbildliche Heimleitung, moderne Gebäude und prächtige Aussicht auf See und Berge. Einziger Nachteil ist die steile Hanglage, welche älteren und gehbehinderten Menschen keinerlei Spaziermöglichkeiten bietet. Darum hat die Gemeindeversammlung vor 5 Jahren die beiden einzig möglichen Spazierwege im Verkehrsrichtplan verankert: Den Wasserfelsweg im Wald für heisse Sommertage und den sonnigen Durstweg für Spaziergänge bei kühlem Wetter.

Die Anforderungen an diese Spazierwege hat die gemeinderätliche Kommission für Altersarbeit in ihrer Sitzung vom 7. Juli 1998 festgehalten: Genügende Breite für Gehbehinderte mit Begleitpersonen, kein Hartbelag, durchgehender Handlauf, zahlreiche Sitzbänke und das Wichtigste: Horizontale Linienführung mit maximalem Gefälle von 3% bei schwierigen Stellen. Mit diesen Randbedingungen wurde dem Gemeinderat eine Vorstudie für den Wasserfelsweg überreicht. Eine erste, für die Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2000 vorgesehene Kreditvorlage hat die Kommission für Altersarbeit zurückgewiesen, weil die genannten Randbedingungen nur teilweise erfüllt waren. Eine zweites, verbessertes Projekt wurde dann an der Gemeindeversammlung vom 18. September 2000 ohne Gegenstimme genehmigt. Die für den Wasserfels geltenden Randbedingungen würden auch für den Durstweg gelten. Man müsste sie aber der Situation entsprechend ergänzen, z.B. durch begrünte Platzbildungen.

Die im Quartierplanverfahren Durst vorgesehene Lösung für den Durstweg wird in der Legende zum untenstehenden Planausschnitt beschrieben. Ich empfinde diese Planung als Hohn auf die Bedürfnisse älterer und gehbehinderter Menschen.

Die Anforderungen an einen alters- und behindertengerechten Spazierweg
Bis zum 9. September 2002 können die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer gegen den Quartierplan Durst rekurrieren. Ob aussenstehende Personen auch dazu legitimiert sind, ist fraglich. Eine weitere Möglichkeit - ebenfalls mit ungewissen Erfolgsaussichten - wäre eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Gemeinderat Meilen, weil er seine Pflichten bei der Realisierung des Verkehrsrichtplanes nicht erfüllt hat.

Es gibt eine realistischere und raschere Lösung und auf diese zähle ich: Der Gemeinderat widerruft seinen Beschluss vom 16. Juli 2002 über die Festsetzung des Quartierplanes Durst, dann revidiert er seine Planungen und beschliesst möglichst bald einen besseren Quartierplan.

Was nun?
Der Wasserfelsweg, gebaut 2001, alters- und behindertengerecht.

 





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Der Beginn des vom Gemeinderat beschlossenen neuen Durstweges: Nach rechts aufwärts ein Trottoir entlang der Plattenstrasse mit 16% Steigung.
Gegenvorschlag: Ein horizontaler Durstweg würde auf der Seeseite des gemeindeeigenen Wohnhauses direkt ins Gebiet Durst hinein führen.

Grossformat Bild im Grossformat

Einen Rollstuhl 16% steil aufwärts schieben!

Grossformat Bild im Grossformat

Auf diesem Plan sind drei Wege dargestellt:

A-B:
Bestehender Wasserfelsweg, horizontal.

C-D-E-F:
Vom Gemeinderat beschlossener neuer Durstweg mit folgenden Steigungen: DE 16%, EF 12%, anschliessend 8%.

C-D-G-H:
Gegenvorschlag für einen horizontalen Durstweg.


Grossformat Plan im Grossformat

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Keine Veröffentlichung des obenstehenden Artikels "Quartierplan Durst ohne Durstweg" im Meilemer Anzeiger

 

Die Redaktion des Meilemer Anzeigers publizierte nach Rücksprache "mit der Gemeinde" den Artikel nicht. Er wäre nur angenommen worden als Beitrag der gemeinderätlichen Kommission für Altersarbeit, nicht aber als meine persönliche Meinungsäusserung. Ich erhielt hingegen den Platz für einen Leserbrief vom Format einer halben Seite A4. In diesem Leserbrief wurde der Hinweis auf die vorliegende Webseite herausgestrichen. Ich entschloss mich, die vorliegende Webseite zu eröffnen, um die Bevölkerung von Meilen über den Durstweg orientieren zu können.

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Verfälschte Veröffentlichung des obenstehenden Artikels "Quartierplan Durst ohne Durstweg" in der Zürichsee-Zeitung

 

Die Zürichsee-Zeitung publizierte den Artikel auf Seite 3 der Ausgabe vom 4. September 2002. Leider hatte die Redaktion meinen Text in dem Sinne verändert, dass der Eindruck entstand, der Artikel gebe nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern jene der gemeinderätlichen Kommission für Altersarbeit. Diese Veränderungen wurden nicht mit mir besprochen.

Wegen der Bearbeitung des Artikels durch die Redaktion der Zürichsee-Zeitung wurde meine persönlichen Stellungnahme als Privatperson verfälscht zu einer offiziellen Stellungnahme der gemeinderätlichen Kommission für Altersarbeit! 
Auf diese Veränderungen wurde ich erst aufmerksam, als mir die Präsidialabteilung der Gemeinde Meilen am 4. September 2002 eine Kopie ihrer Richtigstellung an die Redaktion der Zürichsee-Zeitung sandte. Diese Richtigstellung wurde von der Zürichsee-Zeitung publiziert auf Seite 3 der Ausgabe vom 5. September 2002.

Diese Richtigstellung ist aus meiner Sicht in Ordnung.

Hingegen sollte die Richtigstellung unterzeichnet sein mit
"Präsident der Kommission für Altersarbeit, Meilen", 
denn die 
"Kommission für Altersarbeit, Meilen"
ist seit dem 6. März 2002 nie mehr zu einer Sitzung eingeladen worden.

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Ich reklamierte bei der Zürichsee-Zeitung wegen der Verfälschung meines Artikels. Die Redaktion hat sich bei mir entschuldigt und auf Seite 3 der Zürichsee-Zeitung vom 6. September 2002 eine Berichtigung publiziert.

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Ich setze mich ein für einen alters- und behindertengerechten Durstweg. Ebenso wichtig ist für mich meine persönliche Integrität. Es liegt mir fern, meine persönliche Meinung als Kommissionsbeschluss darzustellen! Um dies zu belegen, zeige ich nachstehend, welche Textstellen durch die Redaktion der Zürichsee-Zeitung verfälscht worden sind.
Was ist wichtig?

Drei Textstellen im Vergleich

Mein Manuskript vom 1. 09. 2002

Artikel in der Zürichsee-Zeitung vom 4. 09. 2002
(Unterstreichungen nur in dieser Tabelle)


Titel:
Quartierplan Durst ohne Durstweg

Titel:
Die Pflichten wurden nicht erfüllt
Untertitel:
Keiner
Untertitel:
Meilen: Kritische Stellungnahme aus der Kommission für Altersarbeit zum gemeinderätlichen Quartierplan Durst

Artikel-Einleitung:
Das Alterszentrum Platten in Meilen liegt an einem steilen Hang. Wegen der Topographie sind nur zwei horizontale Spazierwege möglich, der eine in östlicher und der andere in westlicher Richtung. Der eine Weg, der Wasserfelsweg, führt in den Wald. Er wurde letztes Jahr gebaut. Täglich wird er von zahlreichen Bewohnerinnen und Bewohnern des Alterszentrums Platten benützt, auch mit Stöcken, auch im Rollstuhl. Die Planung des anderen Weges, des Durstweges, ist im eben abgeschlossenen Quartierplanverfahren Durst verpasst worden.
Artikel-Einleitung::
Der vor zwei Monaten beschlossene Quartierplan Durst tangiere auch die Interessen der älteren Bevölkerung von Meilen. Das stellt die Kommission für Altersarbeit fest und kritisiert die Vorlage des Gemeinderates. Insbesondere bemängelt sie die Planung ohne einen "Durstweg".

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Rekurs an die Baurekurskommission II und
Aufsichtsbeschwerde an den Bezirksrat vom 9. September 2002


Sie können mit einem Klick auf eine der drei nachstehenden Varianten den vollständigen Wortlaut von Rekurs/Aufsichtsbeschwerde sehen:



Variante 1: Textdokument ohne Bilder

Ein Word-Dokument (76 KB)


Variante 2: Weniger rasch geöffnet
Ein PDF-Dokument mit Bildern in mittlerer Qualität (391 KB)


Variante 3: Langsam geöffnet

Ein PDF-Dokument mit Bildern in hoher Qualität (633 KB)

Inhaltsverzeichnis von Rekurs/Aufsichtsbeschwerde Seite
    A. Fristgerechte Eingabe   1
    B. Legitimation   1
    C. Antrag   2
 D. Begründung   2
1   Der im Quartierplanverfahren Durst geplante Durstweg ist gänzlich unzweckmässig   2
2   Fehlende Information des Gemeinderates   2
2.1 Verletzung der Informationspflicht gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung   2
2.2 Unzweckmässige Verwaltungstätigkeit des Gemeinderates, denn er verweigerte der Kommission für Altersarbeit die Mitarbeit bei der Planung des Durstweges   2
3   Der Verkehrsplan ist vom Gemeinderat falsch interpretiert worden   3
3.1 Ergänzung des Verkehrsplanes durch den Wasserfels- und Durstweg im Hinblick auf das Alterszentrum Platten   3
3.2 Bedeutung des kommunalen Verkehrsplanes (§ 31 PBG)   4
3.3 Detaillierungsgrad des kommunalen Verkehrsplanes   4
3.4 Wirkung des kommunalen Verkehrsplanes (§ 19 PBG und Art. 9 RPG)   4
4   Die Randbedingungen für den Durstweg müssen verbindlich vorgeschrieben werden   5
4.1 Randbedingungen für den Durstweg   5
4.2 Begründung der Randbedingungen für den Durstweg   5
4.3 Die allgemein anerkannte Bedeutung des alters- und behindertengerechten Bauens unterstützt die geforderten Randbedingungen   5
5   Alterszentrum und Quartierplan Durst sind derart wichtig, dass der Durstweg nicht vernachlässigt werden darf   6
5.1 Das Alterszentrum Platten ist das wichtigste Heim für Betagte in der Gemeinde Meilen. Die Aufwendungen, die für einen ebenen Durstweg erbracht werden müssen, sind verhältnismässig   6
5.2 Die Bedeutung eines ebenen Durstweges ist der Bedeutung des Quartiers Durst angemessen    6
6   Der ebene Durstweg muss im aktuellen Quartierplanverfahren realisiert werden   7
6.1 Das Quartierplanverfahren ist das einzig richtige Planungsinstrument für die Realisierung des ebenen Durstweges gemäss Verkehrsplan   7
6.2 Die Probleme bei der Realisierung eines ebenen Durstweges im Quartierplanverfahren sind lösbar   7
6.3 Ein ebener Durstweg verbessert die Qualität des Quartiers Durst
(Abbildungen 2, 3, 9 und 10) 
  7
7   Andere Planungsinstrumente sind untauglich für die Realisierung des ebenen Durstweges gemäss Verkehrsplan   8
7.1 Die Realisierung des Durstweges nach Strassengesetz wäre verfehlt   8
7.2 Die Realisierung des Durstweges anlässlich der Baubewilligungsverfahren wäre verfehlt   8
7.3 Obwohl die Gemeinde Meilen wichtigste Landeigentümerin ist, muss sie den ebenen Durstweg im Quartierplanverfahren planen.   8
    E Kostenzumessung   8
    F Abbildungen    9
  1 Amtliche Publikation   9
  2 Skizze für einen horizontal verlaufenden Durstweg   9
  3 Drei verschiedene Wege   9
  4 Wasserfelsweg, gebaut 2001 10
  5 Wasserfelsweg, ideal für heisse Sommertage 10
  6 Rechts der "Durstweg des Gemeinderates" mit 16%, links der ebene Durstweg 11
  7 Einen Rollstuhl 16% steil aufwärts schieben 11
  8 Beginn der Quartierstrasse U6 11
  9 Ebener Durstweg, Blick Richtung Zürich 12
10 Ebener Durstweg, Blick zum Alterszentrum Platten

12
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Verfügungen von Bezirksrat und Baurekurskommission

 

Der Bezirksrat nimmt Vormerk vom Eingang der Beschwerde von Paul Märki gegen den Gemeinderat Meilen. Er sistiert das Verfahren, bis die Baurekurskommission II des Kantons Zürich über den Rekurs entschieden hat.

Verfügung des Bezirksrates Meilen
vom 10. 09. 2002
I.   Die Baurekurskommission nimmt Vormerk vom Eingang dese Rekurses von Paul Märki gegen den Gemeinderat Meilen.
II.  Die Akten gehen an den Gemeinderat Meilen und an die Baudirektion des Kantons Zürich zur Vernehmlassung je bis zum 21. 10. 2002.
III. Dem Rekurs kommt gemäss § 25 Abs. 1 VRG aufschiebende Wirkung zu. Demgemäss erwächst der angefochtene Beschluss noch nicht in Rechtskraft.
Der Gemeinderat Meilen wird eingeladen, den Quartierplangenossen vom Eingang eines Rekurses Kenntnis zu geben. Es ist ihnen Gelegenheit zu geben, den Rekurs einzusehen und sich gegebenenfalls dazu innert 30 Tagen zuhanden der Baurekurskommission zu äussern.

Verfügung der Baurekurskommission II des Kantons Zürich
vom 17. 09. 2002:
Der Gemeinderat wird zur Vernehmlassung eingeladen.
Die Vernehmlassungsfrist für den Gemeinderat Meilen wird einmalig erstreckt bis zum 20. 11. 2002. Diese Erstreckung erfolgt auf Gesuch von Rechtsanwalt Heinz O. Haefele, lic. iur. Herr Heinz O. Haefele hat vom Gemeinderat Meilen die Vollmacht erhalten, die Vernehmlassungen auszuarbeiten zum Rekurs von Paul Märki und zu den sieben weiteren Rekursen von Grundeigentümern. Den Inhalt dieser sieben weiteren Rekurse kenne ich nicht. Sie betreffen wohl kaum den Durstweg. 

Verfügung der Baurekurskommission II des Kantons Zürich
vom 22. 10. 2002:
1. Verlängerung der Vernehmlassungsfrist.
Die Vernehmlassungsfrist für den Gemeinderat Meilen wird nochmals erstreckt (Notfrist) und zwar bis zum 20. 12. 2002. Diese 2. Erstreckung erfolgt auf Gesuch von Rechtsanwalt Heinz O. Haefele, lic. iur. Herr Heinz O. Haefele hat vom Gemeinderat Meilen die Vollmacht erhalten, die Vernehmlassungen auszuarbeiten zum Rekurs von Paul Märki und zu den sieben weiteren Rekursen von Grundeigentümern.

Verfügung der Baurekurskommission II des Kantons Zürich
vom 25. 11. 2002
2. Verlängerung der Vernehmlassungsfrist.
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Petition ebener Durstweg

für einen alters- und behindertengerechten Durstweg
beim Alterszentrum Platten.

Wir ersuchen den Gemeinderat Meilen, einen rollstuhlgängigen Durstweg zu planen nach dem Muster des bestehenden Wasserfelsweges, zusätzlich jedoch mit vereinzelten begrünten Platzerweiterungen. Der Weg soll beginnen beim Alterszentrum Platten und horizontal in Richtung Zürich verlaufen bis zur Rainstrasse. Dieser Weg ersetzt oder ergänzt den Weg, den der Gemeinderat im Quartierplan Durst mit 16% Gefälle geplant hat.

Diese Petition darf von jeder Person unterschrieben werden,
ungeachtet der Nationalität und des Alters.

Ausgefüllte Bogen (auch wenn nur 1 Unterschrift drauf ist) bitte bis 30. September 2002 senden an Paul Märki, Auf der Hürnen 17, 8706 Meilen.
Bei dieser Adresse können weitere leere Petitionslisten bestellt werden.

Leere Petitionslisten können auch herunter geladen werden von der Internetseite www.maplan.ch/durst. Auf dieser Internetseite befinden sich Bilder und Texte zum Thema "Ebener Durstweg".



Wortlaut der Petition

Jährlich findet ein Plattenfest statt, das Fest des Alterszentrum Platten. Zu diesem Anlass wurde die Unterschriftensammlung "Petition ebener Plattenweg" gestartet.

Beginn der Unterschriftensammlung am 7. September 2002
Dies war der Text auf einem Plakat an der Plattenstrasse gegenüber der Zufahrt zum Alterszentrum Platten. An dieser Stelle würde das vom Gemeinderat beschlossene Trottoir mit 16% Steigung beginnen und nach 25 Metern bei der "Quartierstrasse U6" aufhören, welche mit 12% Steigung die Fortsetzung des vom Gemeinderat geplanten Durstweges wäre.

Niemand wagte den Versuch! 

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Dieser Text stand auf einem weiteren Plakat. Auf einem Tisch daneben lagen die Unterschriftenlisten für die Petition. Hier sammelten Monique Bonanomi und Sophia Bohren Unterschriften. Die Beteiligung war grösser als beim Rollstuhlstossen! Am Plattenfest haben 350 Personen die Petition unterschrieben.


Keine Vergrösserung verfügbar

Über 350 Unterschriften an einem Tag!

Zum Plattenfest kamen vor allem Leute, die einen Bezug zu den Bewohnerinnen und Bewohnern des Alterszentrum Platten haben. Bei den Gesprächen wurde klar, dass ein ebener Durstweg nicht nur im Interesse der Meilemer Bevölkerung liegt.

Die Kinder und Enkel der Betagten wohnen vielleicht in Aarau, Bassersdorf oder in Zurzach. Auswärtige Besucher schätzen es, mit ihren Freunden oder Angehörigen im Heim einen kurzen Spaziergang machen zu können. Und es gehört zur Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner im Alterszentrum Platten, dass sie möglichst oft von Angehörigen und Bekannten besucht werden! 

An einem ebenen Durstweg sind auch Personen aus Aarau, Bassersdorf oder Zurzach interessiert.
Darum unterschreiben auch Leute aus anderen Gemeinden die Petition.
Total 804 Personen haben die Petition ebener Durstweg unterschrieben
a) Gliederung dieses Totales nach Geschlecht:
     517 (64%) Frauen und 287 (36%) Männer
b) Gliederung dieses Totales nach Wohnorten:
     600 (75%) Meilen und 204 (25%) andere Wohnorte

Kommentar zur Gliederung nach Geschlecht und nach Wohnort:
a) Frauen haben mehr Interesse an Altersfragen, weil sie sich häufiger mit Betagten beschäftigen als die Männer.

b) Nicht nur die Bevölkerung von Meilen, sondern auch auswärtige Besucher möchten einen ebenen Durstweg. Besucher kommen eher ins Alterszentrum Platten, wenn sie statt nur auf dem Zimmer oder in der Cafeteria zu sitzen auch einen ebenen Spaziergang machen können. Und es gehört zur Lebensqualität der Betagten, viele Kontakte mit Angehörigen und Bekannten zu haben!

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Öffentliche Übergabe der Unterschriften
am Donnerstag, 3. Oktober 2002, 14.05 Uhr

vor dem Gemeindehaus Meilen, Dorstrasse 100

Herr Gemeindepräsident Hans Isler nimmt als Vertreter des Gemeinderates die Petition entgegen. Persönlich eingeladen wurden ferner alle Mitglieder der gemeinderätlichen Kommission für Altersarbeit und die Presse.

Herr Gemeindepräsident Hans Isler versicherte, dass der Gemeinderat die Petition ebener Durstweg Ernst nehme.

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Missstimmung in der gemeinderätlichen Kommission für Altersarbeit
Bei der Übergabe der Petition kritisierten vier Mitglieder der Kommission für Altersarbeit gegenüber dem Gemeindepräsidenten die Tatsache, dass die Kommission für Altersarbeit zwar mehrmals ihr Interesse für die Mitwirkung bei der Planung des Durstweges angemeldet hatte, aber nie über dieses Geschäft orientiert oder zur Mitarbeit eingeladen worden war. Der Gemeinderat beschloss im Sommer über den Quartierplan Durst, die Kommission für Altersarbeit hatte aber zwischen dem 6. März und 21. November 2002 keine Sitzung! Die vier erwähnten Kommissionsmitglieder fühlen sich von der Gemeindebehörde nicht Ernst genommen. Sie befürchten irreversible Nachteile für das Alterszentrum Platten.

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Bereits drei Tage vor der Übergabe der 804 Unterschriften für die Petition ebener Durstweg teilte der Gemeinderat mit, dass er aus "verfahrensrechtlichen Gründen nicht auf den Festsetzungsbeschluss betreffend Quartierplan Durst zurückkommen" werde.

Ablehnender Entscheid des Gemeinderates vom 30. September 2002
Um die Konsequenzen dieses Entscheides zu verstehen, müssen wir zurückblenden auf die amtliche Publikation des Gemeinderates über die Festsetzung des Quartierplanes Durst im August 2002. Bei der Prüfung der öffentlich aufliegenden Pläne stellte Paul Märki, ein Mitglied der gemeinderätlichen Kommission für Altersarbeit fest, dass der im Verkehrsplan verlangte Durstweg viel zu steil geplant war. Es war bekannt, dass ein ebener Durstweg ein zentrales Anliegen der Kommission für Altersarbeit ist. Diese Kommission konnte aber nichts unternehmen, weil sie über die konkrete Planung des Gemeinderates nicht orientiert worden war und weil zwischen dem 6. März und dem 21. November 2002 keine Sitzung vorgesehen war. So blieb Paul Märki nur noch die Wahl, als Privatperson innerhalb der festgesetzten Frist vom 9. September einen Rekurs an die Baurekurskommission einzureichen. Um weitere Bevölkerungskreise zu informieren, wurde auch die Petition ebener Durstweg gestartet.
   Wenn nun der Gemeinderat "aus verfahrensrechtlichen Gründen" den Festsetzungsbeschluss nicht aufhebt, heisst das, dass er den Entscheid der Baurekurskommission abwartet. Damit entsteht für die Bevölkerung von Meilen das Risiko, dass der erwähnte private Rekurs abgelehnt wird, zum Beispiel weil die Baurekurskommission die Legitimation des Rekurrenten nicht anerkennt, weil dieser kein Land besitzt im Quartierplan Durst. Bei einer Ablehnung des Rekurses wird jedoch der Quartierplan rechtskräftig und damit ist ein ebener Durstweg kaum mehr möglich.
   Der Gemeinderat Meilen macht somit die Forderung nach einem ebenen Durstweg vom juristischen Entscheid der Baurekurskommission abhängig. Damit setzt er sich hinweg über die beiden folgenden Tatsachen:
- Verbindlicher Auftrag der Gemeindeversammlung vom 25. März 1997 an den Gemeinderat für einen Durstweg (Revision des Verkehrsplanes), 
- Politische Kundgebung an den Gemeinderat mit 804 Unterschriften für die Petition ebener Durstweg.

So hat der Gemeinderat, statt politisch zu entscheiden, die Chance für einen ebenen Durstweges weitgehend dem zukünftigen juristischen Entscheid der kantonalen Baurekurskommission überlassen.
Im ablehnenden Entscheid des Gemeinderates vom 30. September 2002 wird darauf hingewiesen, dass "bereits heute Varianten für die detaillierte Wegführung des Durstweges geprüft werden". Dieser Hinweis täuscht über die Tatsache hinweg, dass der ebene Durstweg zwischen Alterszentrum und Rainstrasse gemäss Petition nicht mehr möglich sein wird, sobald der Quartierplan Durst in der heutigen Fassung rechtskräftig geworden ist. Da nützten alle Varianten "für die detaillierte Wegführung" nichts.

"Varianten für die detaillierte Wegführung des Durstweges prüfen" nützt nichts, wenn der heutige Quartierplan Durst rechtskräftig geworden ist.
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1. Ergänzung vom 20. November 2002
zum Rekurs an die Baurekurskommission II und zur Aufsichtsbeschwerde an den Bezirksrat
vom 9. 9. 2002



Die Baurekurskommission II hat am 22. 10. 2002 dem Gemeinderat Meilen Fristerstreckung für die Vernehmlassung bis zum 20. 11. 2002 gewährt. Für die vorliegende Ergänzung zu meinem Rekurs/Aufsichtsbeschwerde bestehen keine gesetzliche Fristen. Ich bitte die Baurekurskommission und den Bezirksrat, die vorliegende Ergänzung zu beachten.

A. Fristgerechte Eingabe

 


Artikel 4 des RPG lautet: "Die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden unterrichten die Bevölkerung über Ziele und Ablauf der Planungen nach diesem Gesetz. Sie sorgen dafür, dass die Bevölkerung bei Planungen in geeigneter Weise mitwirken kann."

Der Gemeinderat orientiert die Öffentlichkeit noch immer nicht über den Durstweg. Gemäss Schreiben vom 30. September 2002 (Beilage 1) wird er aus "verfahrensrechtlichen Gründen" nicht auf den Festsetzungsbeschluss zurückkommen. "Verfahrensrechtlichen Gründe" sind angezeigt vor allem im Strafrecht, nicht aber im vorliegenden Fall des öffentlichen Baurechtes, wenn es um die Planung eines öffentlichen Fussweges geht.

Weil eine öffentliche Stellungnahme des Gemeinderates fehlt, stehen gegenwärtig verschiedene widersprüchliche Äusserungen von Gemeinderat und Gemeindeingenieur im Raum:

   A) Der im Quartierplan geplante Durstweg (Trottoir Plattenstrasse und Strasse U6) sei zweckmässig, denn Behinderte im Rollstuhl würden meistens begleitet und die Begleitperson könne einen Rollstuhl gut aufwärts stossen.

Die Aussage, der geplante Durstweg sei zweckmässig, entspricht der offiziellen Beurteilung durch den Gemeinderat gemäss seinem Festsetzungsbeschluss vom 16. Juli 2002. Im Technischen Bericht wird nämlich auf den Seiten 14 bis 27 die Vorlage bezüglich des Kriteriums "Fusswegverbindung" als gut beurteilt. Und dass mit dem Kriterium "Fusswegverbindung" der Durstweg gemeint ist geht daraus hervor, dass im Technischen Bericht auf Seite 11 als Planungsvorgabe unter dem Titel "Richtplanung, kommunale Fusswege" als Planungsvorgabe genannt wird: "Verbindung ins Quartier (ab Plattenstrasse)".

   B) Der Durstweg müsse nicht im Quartierplanverfahren geplant werden. Die Gemeinde werde auf der anderen Seite der Plattenstrasse Ergänzungsbauten zum Alterszentrum Platten bauen und in diesem Zusammenhang könne man immer noch einen ebenen Durstweg bauen. Diese Meinung hat zum Beispiel Gemeindepräsident Hans Isler am 3. Oktober 2002 anlässlich der offiziellen Übergabe der "Petition ebener Durstweg" vertreten.

Dazu die beiden folgenden Bemerkungen:
   a) Mit der Festsetzung des Quartierplanes Durst hat der Gemeinderat am 16. Juli 2002 auch den Durstweg gemäss Verkehrsplan festgesetzt, nämlich ein 16% steiles Trottoir und eine 12% steile Quartierstrasse U6. Dies geht aus dem Technischen Bericht zum Quartierplan (Seiten 11 und 14-27) eindeutig hervor. Gemeinderätliche Hinweise, man wolle den Durstweg später planen, widersprechen also dem vom Gemeinderat festgesetzten Quartierplan.
   b) Dass eine Planung ausserhalb des Quartierplanverfahrens falsch ist, habe ich nachgewiesen in meinem Rekurs vom 9. 09. 2002 Ziff. 6 und 7.3.

   C) "Paul Märki renne offene Türen ein". Gemeinderat Jürg Herter in einem Interview durch den Meilener Anzeiger vom 11. 10. 2002. Diese Aussage hat besonderes Gewicht, weil Gemeinderat Jürg Herter Präsident der Baubehörde von Meilen und der Quartierplankommission Durst ist, sowie bis April 2002 Delegierter des Gemeinderates Meilen im Stiftungsrat des Alterszentrum war.

B. Ergänzung zu
"2. Fehlende Information des Gemeinderates"


Am 3. Oktober 2002 wurde dem Gemeinderat Meilen die "Petition ebener Durstweg" mit 804 Unterschriften übergeben (Abbildung 11). Dies zeigt das Interesse der Bevölkerung an einem ebenen Spazierweg beim Alterszentrum Meilen. Beilagen 2 und 3.

Die Diskussionen beim Sammeln der Unterschriften bestätigen ferner, dass ein ebener Durstweg beim Alterszentrum Meilen nicht nur im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner liegt, sondern auch im Interesse der Bevölkerung von Meilen und anderen Gemeinden. Besucherinnen und Besucher gehen nämlich eher zu Bekannten und Verwandten ins Alterszentrum, wenn sie nicht nur auf dem Zimmer oder in der Cafeteria sitzen, sondern auch einen bequemen Spaziergang mit den Betagten machen können. Und es gehört zur Lebensqualität der Betagten, viele Kontakte mit Angehörigen und Bekannten zu haben!

C. Ergänzung zu
"3.2 Bedeutung des kommunalen Verkehrsplanes"


Weiterführende Abklärungen zur Linienführung des Durstweges zeigten, dass im Abschnitt

4.1 Randbedingungen für den Durstweg


die Abschnitte a) und c) wie folgt neu formuliert werden müssen:
   a) Beginn bei der Einfahrt zum Alterszentrum an der Plattenstrasse, Höhenkote rund 456 m/M. Ende bei der westlichen Begrenzung des Quartierplanes Platten, nämlich bei der Rainstrasse beim Haus Rainstrasse 84 (siehe Abbildung 2 im Rekurs vom 9. 9. 2002). Diese Stelle liegt etwa 3 m tiefer, was für den etwa 300 m langen Durstweg ein Gefälle von etwa 1% ergibt. .
   c) Längsgefälle: rund 1%. Technisch bedingte Anrampungen an einzelnen Stellen maximal 3%.

Absteckung des Durstweges am 21. 11. 2002


Eine generelle Absteckung des Trasses zeigte den Verlauf des Durstweges im Gelände. Diese Linienführung ist problemlos. Weitere Angaben stehen in den Legenden zu den Abbildungen 12 bis 16. Die Projektierung der Details soll im Quartierplanverfahren erfolgen.

D. Ergänzung zu
"4. Die Randbedingungen für den Durstweg müssen verbindlich vorgeschrieben werden"


Die Abbildungen 1 bis 10 befinden sich im Rekurs vom 9. 09. 2002.
Darum werden hier die Abbildungen mit Nr. 11f weiter nummeriert.

E. Abbildungen

Abbildung 11.
Übergabe der "Petition ebener Durstweg" an den Gemeindepräsidenten Hans Isler am 3. Oktober 2002. Die 804 Unterschriften zeigen das Interesse der Bevölkerung für einen ebenen Durstweg. Vgl. Beilagen 2 und 3.
[02100303.jpg]

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Abbildung 12.
Die Personen und das helle Band markieren den Verlauf des Durstweges auf dem der Gemeinde Meilen gehörenden Land bei der Plattenstrasse. Dieses Bild zeigt ferner:
   a) Im Vordergrund das Wohnhaus Plattenstrasse 67, welches der Politischen Gemeinde gehört. Der Weg würde in einem grossen Abstand unterhalb dieses Hauses geführt.
   b) Das grosse Gefälle der Plattenstrasse. Gemäss dem vom Gemeinderat festgesetzten Quartierplan Durst würde bei der im Bild sichtbarein Einfahrt zum Haus Plattenstrasse 67 ein Trottoir entlang der Plattenstrasse auf einer Länge von 25 m aufwärts gebaut mit einem Gefälle von 16%. Anschliessend würde die projektierte 4.8 m breite Quartierstrasse U6 (ohne Trottoir) auch die Funktion des Durstweges für das Alterszentrum Platten übernehmen. Gefälle am Anfang auf 50 m Länge 12%!
[02112001.jpg]

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Abbildung 13.
Die Personen und das helle Band markieren den Verlauf des Durstweges bei der Plattenstrassse auf dem der Gemeinde Meilen gehörenden Land.
[02112009.jpg]

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Abbildung 14.
Die Personen und das helle Band markieren den Verlauf des Durstweges auf dem der Gemeinde Meilen gehörenden Land. Der Weg verschwindet in der Bildmitte hinter der Böschung. Im Hintergrund das Alterszentrum Platten. Die Plattenstrasse ist nicht sichtbar und verläuft unmittelbar vor dem Alterszentrum Platten. 
[02112063.jpg]

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Abbildung 15.
Die Personen und das helle Band markieren den Verlauf des Durstweges auf dem der Gemeinde Meilen gehörenden Land.
[02112011.jpg]

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Abbildung 16.
Die Personen und die weissen Schilder markieren den Verlauf des Durstweges. Im Hintergrund mündet der Weg in die Rainstrasse ein.
[02112018.jpg]

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Beilage 1. Schreiben des Gemeinderates vom 30. September 2002 betreffend "Petition ebener Durstweg"
Beilage 2. Petition ebener Durstweg, welche vom 7. 09. bis 30. 09. 2002 dauerte.
Beilage 3. Petition ebener Durstweg. Statistische Auswertung vom 3. Oktober 2002

Meilen, den 20. November 2002. Paul Märki

F. Beilagen

 

Die Beilagen werden auf dieser Webseite nicht dargestellt

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2. Ergänzung vom 11. Dezember 2002
zum Rekurs an die Baurekurskommission II und zur Aufsichtsbeschwerde an den Bezirksrat
vom 9. 9. 2002



Die Baurekurskommission II hat am 25. 11. 2002 dem Gemeinderat Meilen eine 2. Fristerstreckung (Notfrist) für die Vernehmlassung bis zum 20. 12. 2002 gewährt. Für die vorliegende Ergänzung zu meinem Rekurs/Aufsichtsbeschwerde bestehen keine gesetzliche Fristen. Es entspricht der Logik und der Fairness sowie der Rechtsgleichheit, dass bei einer Verlängerung von Fristen, insbesondere der 2. Verlängerung auch die andere Partei Ergänzungen und Widerlegungen als Neuigkeiten einbringen kann, wie dies auch das Schweizerische Bundesgericht zulässt.
Ich bitte darum die Baurekurskommission und den Bezirksrat, die vorliegende 2. Ergänzung sowie auch die 1. Ergänzung vom 20. 11. 2002 zu beachten.

A. Fristgerechte Eingabe

 


"Warum Paul Märki ausgerechnet jetzt reagiert und sich nicht schon anlässlich der Gemeindeversammlung gemeldet hat, als vor gut einem Jahr der Erschliessungsplan (inklusive öffentlicher Fussweg im Durst) verabschiedet worden ist, ist offen."

Dies ist eine Aussage von Gemeinderat Jürg Herter in einem Interview durch den Meilener Anzeiger vom 11. 10. 2002. Diese Aussage hat besonderes Gewicht, weil Gemeinderat Jürg Herter Präsident der Baubehörde von Meilen und der Quartierplankommission Durst ist, sowie bis April 2002 Delegierter des Gemeinderates Meilen im Stiftungsrat des Alterszentrum war.

Gemäss § 91 PBG gibt der Erschliessungsplan Aufschluss über die öffentlichen Werke und Anlagen, die für die Groberschliessung der Bauzonen notwendig sind. Ferner regelt er die Etappierung solcher Anlagen. Der Erschliessungsplan wurde an der Gemeindeversammlung vom 19. März 2001 behandelt. Aus drei Gründen ging ich im Hinblick auf den Durstweg nicht an diese Gemeindeversammlung:

-  Der Durstweg ist keine Groberschliessung.

-  Im Erschliessungsplan werden Anlagen der Richtplanung (Verkehrsplan) nur bezüglich Kosten und Etappierung, nicht aber bezüglich Detaillierungsgrad behandelt. Im Erschliessungsplan würde niemand Informationen suchen über eine gegenüber dem Verkehrsplan detailliertere Darstellung.

-  Es ist nicht Aufgabe des Erschliessungsplanes, zusätzlich zum Verkehrsplan Informationen zu liefern bezüglich genauer Linienführung des Durstweges und schon gar nicht über dessen Gefälle.

Nach wie vor halte ich darum am Vorwurf fest, dass der Gemeinderat nicht im Sinne von Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) informiert hat. Dieser Artikel lautet:
"Die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden unterrichten die Bevölkerung über Ziele und Ablauf der Planungen nach diesem Gesetz. Sie sorgen dafür, dass die Bevölkerung bei Planungen in geeigneter Weise mitwirken kann."

B. Ergänzung zu Rekursziffer 2
"2. Fehlende Information des Gemeinderates"


Gemäss Lehre und Praxis enthält ein guter Quartierplan ein ausreichendes Fusswegnetz. Dies gilt besonders auch für den Quartierplan Durst, weil fast alle bestehenden begrenzenden Strassen und sämtliche im Quartierplan geplanten neuen Strassen kein Trottoir aufweisen. Zusätzlich zum Quartierplan-Fussweg, der zwischen Rainstrasse und Durststrasse geplant wurde, wäre somit der beantragte Durstweg für alle zukünftigen Bewohner des Quartiers Durst als sichere Fussgänger-Verbindung durchaus notwendig. Die Gemeinde hätte im Quartierplanverfahren auch ohne die Festlegung im Verkehrsplan einen solchen Fussweg durchsetzen müssen. Das besondere Interesse des Alterszentrums hätte einen entsprechenden Kostenbeitrag der Gemeinde als Vertreterin der gesamten Bevölkerung gerechtfertigt.

C. Neuer Abschnitt als Rekursziffer 3.5
"3.5 Der Durstweg hätte auch ohne Verkehrsplan gebaut werden müssen"


Gemäss Lehre und Praxis sind Fusswege durchgehend zu planen. Dieser Grundsatz gilt nicht für Strassen, weil durchgehende Quartierstrassen quartierfremden Verkehr anziehen können. Deshalb werden in letzter Zeit vermehrt Quartierstrassen als "Sackgassen" geplant worden. Fusswege, die nicht weiter führen, werden dagegen in der Raumplanung als schlechte Lösungen beurteilt. Für Fussgänger ist nur ein durchgehendes Fusswegnetz sinnvoll und - auch in abgelegenen Gebieten - genügend sicher.

Der im Verkehrsplan nur angedeutete Durstweg muss somit beim detaillierten Studium im Quartierplanverfahren als durchgehender Weg geplant werden.

D. Neuer Abschnitt als Rekursziffer 4.4
"4.4 Gute Fusswege sind durchgehend zu planen"


8.1 Inhalt des Erschliessungsplanes gemäss Beschluss Gemeindeversammlung vom 19. 03. 2001

Ein Ausschnitt aus dem Erschliessungsplan ist in Abbildung 18 dargestellt.

Ausschnitt aus der Tabelle "Anlagen im Einzelnen,
a) Gehwege an bestehenden Strassen":

Objekt Nr. 4. Plattenstrasse, zürichseitiges Trottoir bei Plattenstrasse 67 
Länge 75 m
Breite 2 m 
Kosten 90'000 Fr. 
Realisierung 2005-2010 
Bemerkungen: QP Durst

Ausschnitt aus der Tabelle "Anlagen im Einzelnen,
b) Fusswege":

Objekt Nr. 10. U6 im QP Durst, 
fiktiver Anteil QP Länge 110 m
Breite 1 m 
Kosten 40'000 Fr. 
Realisierung 2005-2010 
Bemerkungen: QP Durst

8.2 Abweichende Darstellung des Durstweges im Erschliessungsplan
gegenüber dessen Darstellung im Verkehrsplan

Die Abbildungen 17 und 18 zeigen, dass offenbar im Zeitpunkt der Erstellung des Erschliessungsplanes der Quartierplan Durst soweit fortgeschritten war, dass die Linienführung gemäss damaligem Stand des Quartierplanverfahrens im Erschliessungsplan übernommen wurde, was aus der Sicht des technischen Bearbeiters sicher naheliegend war.

Diese abweichende Darstellung ist aber keineswegs ein Ergebnis des Erschliessungsplanes, weil der Erschliessungsplan nicht die Aufgabe hat, öffentliche Anlagen zu präzisieren. Die Darstellung 1 : 10'000 im Erschliessungsplan hat vielmehr die Funktion eines "grafisches Inhaltsverzeichnisses" zu den Tabellen über die einzelnen im Erschliessungsplan enthaltenen Anlagen. Die Rechtskraft des Erschliessungsplanes besteht aus den Angaben in den Tabellen.

8.3 Schlussfolgerung: 
Die Informationen, die man im Nachhinein aus der genauen Analyse von Verkehrsplan (1997), Erschliessungsplan (2001) und Quartierplan (2002) ziehen kann, bedeuten keineswegs, dass der Erschliessungsplan bezüglich Durstweg als eine Information im Sinne von Art. 4 RPG betrachtet werden darf.


E. Neuer Abschnitt als Rekursziffer 8
"8. Der Erschliessungsplan ist kein Präjudiz für die Quartierplanung"


An der Sitzung vom 21. 11. 2002 wurde vor allem die Missstimmung in der Kommission besprochen. Die Kommission ist nämlich sehr enttäuscht darüber, dass seit dem 6. März 2002 keine Sitzungen mehr stattfanden und dass die für den 26. 06. 2002 und 3. 10. 2002 vereinbarten Sitzungen vom Präsidenten Gemeinderat Rolf Walther abgesagt worden waren.

An der Sitzung vom 28. 11. 2002 erhielt der Unterzeichnende die Gelegenheit, die Kommission über das Quartierplanverfahren Durst und seinen vorsorglich eingereichten Rekurs/Aufsichtsbeschwerde zu orientieren. Die Kommission für Altersarbeit ist ungehalten darüber, dass sie von der Behörde nie über den Quartierplan Durst orientiert worden ist (vgl. Ziff. 2.2 des Rekurses vom 09. 09. 2002). Die Kommission für Altersarbeit unterstützt nachträglich den vorsorglich eingereichten Rekurs/Aufsichtsbeschwerde vom 09. 09. 2002. Sie stellt sich auch hinter die "Petition ebener Durstweg" (vgl. lit. C der 1. Rekursergänzung vom 20. 11. 2002).
Die Kommission ist sich bewusst, dass die beantragte Aufhebung des gemeinderätlichen Festsetzungsbeschlusses vom 16. 07. 2002 zum Quartierplan Durst die Landerschliessung stark verzögern würde. Sie stellt darum dem Gemeinderat den Eventualantrag, den Quartierplan Durst gemäss "Petition ebener Durstweg" zu ergänzen und erst zusammen mit dieser Ergänzung zur regierungsrätlichen Genehmigung einzureichen.

F. Sitzungen der Kommission für Altersarbeit vom 21. und 28. November 2002


Gestern hat der Gemeinderat erstmals die Kommission für Altersarbeit über seinen Festsetzungsbeschluss vom 16. 07. 2002 zum Quartierplan Durst - enthaltend den Durstweg -orientiert. Die nachstehende Darstellung dieser Orientierung soll u.a. das eigenwillige Verständnis des Gemeinderates zum Thema Quartierplanverfahren erläutern.

G 1. Teilnehmer/innen

Behördenmitglieder: Gemeindepräsident Hans Isler, Bauvorstand Jürg Herter (Präsident der Baubehörde von Meilen und der Quartierplankommission Durst, sowie bis April 2002 Delegierter des Gemeinderates Meilen im Stiftungsrat des Alterszentrum), Gemeinderat Rolf Walther (Präsident der Kommission für Altersarbeit). Gemeindeingenieur Michel Gatti (Protokoll).
Mitglieder der Kommission für Altersarbeit: Heidi Fischer, Elisabeth Frank, Nelly Manser, Ernst Schlatter, Lotty Siegrist, Bettina Suter, Beatrice van Altena und Paul Märki.

G 2. Ablauf der Sitzung

Nachstehend wiederhole ich die wichtigsten Argumente von Gemeinderat Jürg Herter.

Der jeweils beigefügte Kommentar entspricht meiner persönlichen Meinung, die ich während der Sitzung wegen der beschränkten Zeit nur teilweise darlegen konnte.


Das Quartierplanverfahren Durst war sehr kompliziert und dauerte bereits so lange, dass man es nicht wegen des Durstweges wieder neu aufrollen kann.

Kommentar: Hätte der Gemeinderat informiert (RPG Art. 4), wäre die Opposition gegen die verfehlte Planung rechtzeitig gekommen.


Ein Fussweg kann nur mit Zustimmung der Grundeigentümer erstellt werden.
a) Diese Zustimmung wäre im Quartierplan Durst kaum erfolgt.
b) Auch der Wasserfelsweg (Abb. 3, Strecke A-B) konnte nur gebaut werden, weil der Waldeigentümer entgegenkommenderweise ein Wegrecht einräumte.

Kommentar zu a): Ein amtlicher Quartierplan braucht keine formelle Zustimmung der Grundeigentümer.
Kommentar zu b): Für einen öffentlichen Fussweg ausserhalb des Quartierplanverfahrens kann ein Wegrecht enteignet werden (Strassengesetz § 1 und § 21).


Im Verkehrsplan ist der Weg nur etwa 100 m lang. Man darf ihn im Quartierplanverfahren nicht länger planen.

Kommentar: Es liegt im Anordnungsspielraum des Verkehrsplanes, dass der Weg länger geplant wird, damit er durchgehend wird. Dies umso mehr, als der Gemeinderat die Interessen des Alterszentrums auch dann im Quartierplan hätte einbringen müssen, wenn im Verkehrsplan keine entsprechende Festlegung vorhanden gewesen wäre.


Der Gemeinderat will das Gemeindeland an der Plattenstrasse der Stiftung Alterszentrum verkaufen. Er hat im November 2002 beschlossen, dass er bei der Überbauung dieses Landes dafür sorgen wird, dass ein rund 100 m langer Fussweg mit maximal 6% Gefälle gebaut wird, nämlich von der Plattenstrasse bis zur Grundstückgrenze. Es wird eine Folie aufgelegt, deren Inhalt die Abbildung 19 wiedergibt.

Kommentar: Auf Abbildung 19 ist auch das bestehende Alterszentrum sichtbar. Es ist etwa gleich gross wie der versprochene Weg. Der versprochene Weg entspricht ungefähr der Ausdehnung eines Weges, der um ein neues Gebäude herumgeführt würde, also eine Selbstverständlichkeit bei einem Alterszentrum. Und wenn der Landverkauf an die Stiftung nicht zustande kommt und jemand anders baut?
Der Durstweg darf nicht an der Grenze des Gemeindelandes aufhören; er muss durchgehend sein.
Das zugesicherte Gefälle von maximal 6% entspricht zwar einer Norm für rollstuhlgängige Passagen. Dieses Gefälle ist aber für die technisch bedingte Überwindung von Höhenunterschieden vorgesehen, nicht aber als Richtlinie für einen Spazierweg für Betagte (Rekurs/Aufsichtsbeschwerde vom 09. 09. 2002, Ziff. 4.2).


Die Planung dieses Weges im Quartierplanverfahren ist verfrüht. Erst bei der Überbauung des Gemeindelandes ist eine sinnvolle Planung möglich.

Kommentar: Ein Fussweg von der Bedeutung des Durstweges ist im Quartierplanverfahren zu planen (Rekurs/Aufsichtsbeschwerde vom 09. 09. 2002, Ziff. 6 und 7).


Der Verkehrsplan ist behördenverbindlich. Darum könnte jedermann im Baubewilligungsverfahren den Gemeinderat bei seinem Versprechen vom November 2002 behaften.

Kommentar: Der Durstweg wird gemäss Festsetzungsbeschluss des Gemeinderates vom 16. 07. 2002 im Quartierplan Durst realisiert - leider aber völlig unzweckmässig mit einem Trottoir Plattenstrasse von 16% Gefälle und der anschliessenden Quartierstrasse U6 mit 12% Gefälle! Dies geht hervor aus dem Technischen Bericht zum Quartierplan (Seiten 11 und 14-27) sowie aus den Tabellen des Kostenverlegers (die Gemeinde zahlt das Trottoir und einen Anteil der Quartierstrasse U6). Ferner ist mit der Genehmigung des Erschliessungsplanes (lit. E oben und Abb. 18), für das Trottoir und für den Anteil an der Quartierstrasse U6 mit einer Länge von total 185 m bereits ein Kredit von Fr. 130'000.- bewilligt worden (PBG § 92).
(Längen gemäss Erschliessungsplan 75+110 =185 m)
(Kosten/Kredite gemäss Erschliessungsplan 90'000+40'000 =Fr. 130'000)
Somit ist die Bedingung des Verkehrsplanes formal erfüllt, sobald der Quartierplan Durst unverändert genehmigt und damit rechtskräftig wird.
Mit dem Beschluss vom November 2002 hat der Gemeinderat indirekt anerkannt, dass der von ihm im Quartierplan festgesetzte Fussweg (Trottoir Plattenstrasse und Quartierstrasse U6) den Bedürfnissen des Alterszentrums nicht entspricht. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom November 2002 kann aber der Gemeinderat nicht eine bessere Lösung versprechen. Eine bessere Lösung ist nur dann gewährleistet, wenn sie auf einer Revision des Festsetzungsbeschlusses QP Durst oder auf einer anderen Verfügung beruht, welche öffentlich-rechtlich verbindlich ist.


Gemeinderat Jürg Herter gibt abschliessend die persönliche Erklärung ab, dass Paul Märki wohl meine, er allein setze sich für das Alterszentrum Platten ein. Dabei habe Jürg Herter in den letzten Jahren als Stiftungs- und Behördenmitglied Bauten über 40 Millionen Franken für das Alterszentrum Platten begleitet. Er müsse somit kein schlechtes Gewissen haben wegen des Durstweges.

Kommentar: Es geht nicht um persönliche Verdienste, sondern um eine angemessene und gesetzeskonforme Planung des Durstweges.

G. Orientierungssitzung vom 10. Dezember 2002


Die Abbildungen 1 bis 16 befinden sich im Rekurs vom 9. 09. 2002 und in der 1. Ergänzung vom 20. 11. 2002. Darum werden die folgenden Abbildungen mit Nr. 17, 18 und 19 bezeichnet.

Weil man auf den folgenden Abbildungen die Strassennamen nicht lesen kann, seien sie hier wiederholt:
Oben: Durststrasse. Rechts: Plattenstrasse mit Alterszentrum. Unten: Rainstrasse. Links: Raingässli.

H. Abbildungen


Abbildung 17. Kommunaler Verkehrsplan 1997.
Ausgezogene Linie: Der im Verkehrsplan vorgesehene Durstweg.
Die übrigen Elemente des Verkehrsplanes sind in dieser Abbildung nicht dargestellt.
Gestrichelte Linie: Zeigt zum Vergleich den geforderten ebenen Durstweg.
Diese Abbildung wird bewusst im selben Massstab 1 : 10'000 dargestellt wie der Verkehrsplan.
Zum Vergleich: der Quartierplan Durst hat einen 20 mal grösseren Massstab.

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Abbildung 18. Erschliessungsplan 2001.
Ausgezogene Linien: Der im Erschliessungsplan vorgesehene Durstweg.
Die übrigen Linien des Erschliessungsplanes sind in dieser Abbildung nicht dargestellt.
Gestrichelte Linie: Zeigt zum Vergleich den geforderten ebenen Durstweg.
Die Bedeutung der Nummern 4 und 10 ist im Abschnitt E, Ziff. 8.1 des vorliegenden Textes beschrieben.
Diese Abbildung wird bewusst im selben Massstab 1 : 10'000 dargestellt wie der Erschliessungsplan.
Zum Vergleich: der Quartierplan Durst hat einen 20 mal grösseren Massstab.

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Abbildung 19. Gemeinderatsbeschluss vom November 2002
Im November 2002 beschloss der Gemeinderat, bei der Überbauung des Gemeindelandes dafür zu sorgen, dass ein rund 100 m langer Fussweg mit max. 6% Gefälle gebaut würde, nämlich von der Plattenstrasse bis Grundstückgrenze. An der Orientierungssitzung vom 10. Dezember 2002 für die Kommission für Altersarbeit erläuterte er diesen Beschluss mit einer Skizze, welche in Abbildung 19 wiedergegeben ist. Sie zeigt drei Möglichkeiten für einen solchen Fussweg: 6% aufwärts, horizontal oder 6% abwärts. Innerhalb dieser Möglichkeiten würde die versprochene Lösung liegen.

Dazu folgende Bemerkungen: 
a) Der Gemeinderat will das Gemeindeland der Stiftung Alterszentrum Platten für einen Erweiterungsbau verkaufen. Die Ausmasse eines solchen Erweiterungsbaues dürften in der Grössenordnung der bestehenden Anlage (rechts auf der Abbildung) liegen. Der versprochene Fussweg von rund 100 m Länge entspricht somit etwa der Ausdehnung eines Weges, der um den Neubau herum geführt würde; also eine Selbstverständlichkeit bei einem Alterszentrum.
b) Das zugesicherte Gefälle von max 6% entspricht zwar einer Norm für rollstuhlgängige Passagen. Dieses Gefälle ist aber für die technisch bedingte Überwindung von Höhenunterschieden gedacht, nicht aber als Richtlinie für einen Spazierweg für Betagte.
c) Der Durstweg muss durchgehend geplant werden.
d) Der Gemeinderatsbeschluss vom November hat keine öffentlich-rechtliche Wirkung. 

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Meilen, den 11. Dezember 2002. Paul Märki

Weitere Informationen und Abbildungen auf meiner Webseite www.maplan.ch/durst

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20. Dezember 2002: Der Gemeinderat Meilen orientiert im Meilemer Anzeiger und in der Zürichsee-Zeitung

Petition Durstweg: Weiteres Vorgehen

Ein Meilemer Stimmbürger hat - im Anschluss an den Beschluss der Quartierplanfestsetzung - am 3. Oktober 2002 eine von 804 Personen unterschriebene Petition "ebener Durstweg" an den Gemeinderat eingereicht. Ziel der Petition ist die Erstellung eines ebenen Durstweges, der beim Alterszentrum Platten beginnt und horizontal in Richtung Zürich bis zur Rainstrasse verläuft. Dieser Weg ersetzt oder ergänzt den im Quartierplan geplanten Weg U6. Parallel zur Petition hat der gleiche Stimmbürger bei der Baurekurskommission II gegen den Festsetzungsbeschluss rekurriert und gleichzeitig beim Bezirksrat Meilen eine Aufsichtsbeschwerde deponiert. Der Bezirksrat hat mit Verfügung vom 10. September 2002 das Verfahren sistiert, bis die Baurekurskommission in der Sache entschieden hat.

Bevor konkrete Planungsmassnahmen für den Durstweg eingeleitet werden, will der Gemeinderat die Ergebnisse der laufenden Verfahren (Entscheide der Baurekurskommission II und Entscheid des Bezirksrates zur Aufsichtsbeschwerde) abwarten. Bereits heute bestätigt der Gemeinderat im Sinne einer Absichtserklärung, dass im Rahmen der detaillierten Studien für die zukünftige Nutzung des gemeindeeigenen Grundstücks gemäss Neuzuteilung im Quartierplan Durst und Ergänzung zum geplanten Weg- und Strassennetz ein für die Öffentlichkeit zugänglicher Weg mit maximalen Gefällsverhältnissen von ca 6 % angestrebt wird. Diese Absichtserklärung wurde den Petitionären am 10. Dezember 2002 durch drei Vertreter des Gemeinderates näher gebracht.

Zitat des im Meilemer Anzeiger erschienenen Artikels.
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Vernehmlassung des Gemeinderates Meilen vom 20. Dezember 2002 zum Rekurs von Paul Märki


Der Gemeinderat hat die Vernehmlassung an die Baurekurskommission durch einen Rechtsanwalt schreiben lassen.
Es scheint mir selbstverständlich, dass diese Vernehmlassung die Meinung des Gemeinderates darstellt.



Mein Kommentar

Ausschnitte aus der Vernehmlassung
des Gemeinderates

Klicken Sie auf diesen Text, um die vollständige Vernehmlassung zu öffnen
(PDF-Dokument, 184 KB).



Seite 2 bis 4 der Vernehmlassung, 
der Gemeinderat bestreitet die Rekurs-Legitimation von Paul Märki:

Warum hat die Gemeindeversammlung Meilen am 25. März 1997 im Verkehrsplan einen Fussweg aufgenommen, der vom Alterszentrum aus Richtung Zürich führt? Damit die Bewohnerinnen und Bewohner im steilen Gelände auf dem einzig möglichen ebenen Weg spazieren können!

Es ist für mich unverständlich, warum der Gemeinderat der Baurekurskommission beantragt, nicht auf meinen Rekurs einzutreten. Mit meinem Rekurs will ich ja nur von einer unabhängigen Instanz überprüfen lassen, ob der Gemeinderat am 16. Juli 2002 bei der Festsetzung des Quartierplanes Durst einen zweckmässigen Durstweg für das Alterszentrum geplant hat. Der Gemeinderat pocht auf formales Recht im Quartierplanverfahren - vertritt er mit dieser formaljuristischen Argumentation die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner des Alterszentrums?

Der Gemeinderat beantragt, auf den Rekurs sei nicht einzutreten. In Ziff. 1.3 bis 1.7 nennt der Gemeinderat verschiedene Begründungen.

Zum Beispiel Ziff. 1.7:
"Der Rekurrent macht im Rahmen der gleichlautenden Aufsichtsbeschwerde (während der Dauer des Verfahrens sistiert) selber geltend, an einem ebenen Fussweg seien weitere Bevölkerungskreise, nicht nur in Meilen, sondern auch von anderen Orten interessiert (Rekursschrift Ziff. B2). Er macht sich zum - nicht bevollmächtigten - Sprecher aller gegenwärtigen und potentiell zukünftigen Bewohner und Besucher des Altersheimes Platten. Der Rekurrent ist somit im heutigen Zeitpunkt klarerweise nicht stärker als jedermann betroffen und daher nicht zum Rekurs legitimiert. Es handelt sich um den klassischen Fall einer (verpönten) Popularbeschwerde."



Seite 4 bis 6 der Vernehmlassung:
der Gemeinderat erachtet den Quartierplan Durst als zweckmässig.

Der Gemeinderat nimmt auch materiell zum Rekurs Stellung, falls wider Erwarten die Baurekurskommission auf den Rekurs von Paul Märki eintreten sollte. Nachstehend einige Zitate aus der Vernehmlassung des Gemeinderates:

Der Gemeinderat sieht als einzigen Zweck der Quartierplanung eine technisch perfekte Verkehrserschliessung und Grundstückeinteilung. Er missachtet das öffentliche Interessse an einem ebenen Durstweg für die Bewohnerinnen und Bewohner des Alterszentrums Platten. Dieses Interesse wird im rechtskräftigen Verkehrsplan festgehalten und hätte im Quartierplanverfahren planerisch berücksichtigt werden müssen.
"Die Begründung, ein alters- und behinderengerechter Fussweg müsse eben verlaufen, mag zwar aus der Sicht des Rekurrenten wünschbar sein. Eine solche Strassenführung ist aber im heutigen Zeitpunkt mit dem Sinn und Zweck des Quartierplanes nicht zu vereinbaren." (Ziff. 3.7)
Wenn der Gemeinderat die Fotografie im Rekurs als Beweis dafür bezeichnet, dass ein 16 % steiler Fussweg für das Alterszentrum "ohne weiteres möglich" sei, empfinde ich dies entweder als Hohn oder als Unverständnis gegenüber den Anliegen der Betagten.

"Eine Interessenabwägung macht deutlich, dass dieses Interesse [an einem ebenen Weg] gegenüber dem Interesse der Quartierplanbeteiligten an einer sinnvollen Verkehrserschliessung und einer sinnvollen Grundstückeinteilung von untergeordneter Bedeutung ist. Wie der Rekurrent auf seiner Fotografie selber belegt, ist es im übrigen ohne weiteres möglich, einen Rollstuhl die wenigen Meter zwischen Platten- und der geplanten Durststrasse hochzuschieben (Rekursschrift S. 11)." (Ziff. 3.8)
Weitere Aussagen des Gemeinderates widersprechen krass sowohl dem Raumplanungsrecht als auch einer seriösen Raumplanungspraxis. "Der Verbindungsweg ins Quartier (ab Platten) gemäss Richtplanung ist gewährleistet über die Durststrasse. Den Vorgaben des Erschliessungsplanes wird somit vollumfänglich Rechnung getragen. Die Erstellung eines zusätzlichen Fussweges im Sinne des Rekurrenten wird im übrigen durch die Quartierplananordnungen in keiner Weise negativ präjudiziert." (Ziff. 3.3)

"Gegenstand eines Quartierplanes können nur Anlagen der Feinerschliessung sein". (Ziff. 3.5)

"Allfällige grundstückinterne Erschliessungswege werden erst im Zuge einer allfälligen Ueberbauung des Grundstückes zu erstellen sein. Dannzumal wird auch gegebenenfalls über die vom Rekurrenten verlangte Realisierung des Fussweges nach dem geltenden Verkehrsrichtplan zu befinden sein." (Ziff. 3.6)



Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung lautet: "Die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden unterrichten die Bevölkerung über Ziele und Ablauf der Planungen nach diesem Gesetz. Sie sorgen dafür, dass die Bevölkerung bei Planungen in geeigneter Weise mitwirken kann."

Der Gemeinderat hat während der Planungsarbeiten die Bevölkerung nie über die Linienführung des Durstweges im Quartierplanverfahren Durst orientiert. Dies zeigte sich klar am 7. September 2002 beim Start der Unterschriftensammlung "Petition ebener Durstweg". 350 Besucherinnen und Besucher des "Plattenfestes" hatten keine Ahnung davon, dass im Quartierplanverfahren Durst die Realisierung des im Verkehrsplan verlangten ebenen Durstweges verpasst worden ist; sie unterschrieben spontan die Petition. Diese Petition wurde am 3. Oktober 2002 mit 804 Unterschriften dem Gemeinderat Meilen überreicht.

Was in der Vernehmlassung fehlt:

Eine Stellungnahme zum Vorwurf des Rekurrenten, dass der Gemeinderat die Informationspflicht gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung verletzt habe.



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2003, zeitlicher Ablauf


22. Januar 2003: Die Kommission für Altersarbeit fordert den Durstweg

A. Stellungnahme der Kommission für Altersarbeit
zur Absichtserklärung des Gemeinderates
vom 19. November 2002

Die Kommission ist der Meinung, dass die Absichtserklärung des Gemeinderates vom 19. November 2002 nur eine unbefriedigende Realisierung des Durstweges bringen würde:

Näheres zu dieser Absichtserklärung des Gemeinderates siehe 
a) persönliche Notizen anlässllch der Orientierung durch den Gemeinderat am 10. Dezember 2002 und
b) Meilemer Anzeiger vom 20. Dezember 2002.
1. Dieser Weg wäre nicht durchgehend und nur etwa so lang wie ein Weg, der üblicherweise um einen Neubau herum führt.

2. Auch wegen des vorgesehenen Gefälles von maximal 6% wäre dieser Weg als Spazierweg für das Alterszentrum Platten ungeeignet.

3. Im Gegensatz zu einer Festlegung im Quartierplanverfahren ist die Absichtserklärung des Gemeinderates öffentlich-rechtlich nicht verbindlich.



1. Die Kommission für Altersarbeit hat sich seit Jahren dafür eingesetzt, dass die beiden im rechtskräftigen kommunalen Verkehrsplan vorgesehenen Wege beim Alterszentrum Platten realisiert werden. Am 7. Juli 1998 hat sie dem Gemeinderat den Bau des einen Weges, des Wasserfelsweges beantragt. Dieser wurde seither erstellt. Die Kommission hat den Gemeinderat mehrfach darauf hingewiesen, dass der andere Weg, der Durstweg, im Quartierplanverfahren Durst geplant werden müsse.

2. Der Gemeinderat setzte am 16. Juli 2002 den Quartierplan Durst fest. Der in diesem Beschluss vorgesehene Durstweg weist Gefälle von 16% und 12% auf und ist damit für das Alterszentrum ungeeignet. Die Kommission für Altersarbeit unterstützt darum den Rekurs und die Aufsichtsbeschwerde, die ihr Mitglied Paul Märki als Privatperson gegen die Festsetzung des Quartierplanes Durst eingereicht hatte. Die Kommission bedauert es, dass sie vom Gemeinderat nie über die Planung des Durstweges im Quartierplanverfahren Durst orientiert worden ist und dass in den Monaten April bis Oktober des Jahres 2002 keine Kommissionssitzungen durchgeführt wurden.

3. Die Kommission unterstützt ebenfalls die "Petition ebener Durstweg", die am 3. Oktober 2002 dem Gemeinderat mit 804 Unterschriften übergeben worden ist. Die Kommission bedauert es, dass der Gemeinderat weder dem Rekurs/Aufsichtsbeschwerde noch der Petition Folge geleistet hat und dass damit über einen zweckmässigen Durstweg nicht auf politischer Ebene entschieden wird; der Gemeinderat lässt die Baurekurskommission des Kantons Zürich und allenfalls den Bezirksrat Meilen über den Durstweg entscheiden.


B. Allgemeine Stellungnahme der Kommission für Altersarbeit 
zum Thema Durstweg


Diese Stellungnahme der Kommission für Altersarbeit wird dem Gemeinderat mitgeteilt mit dem Antrag, die Stellungnahme zu publizieren, allenfalls auszugsweise.

C. Orientierung Gemeinderat.
Antrag zur Publikation

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5. Februar 2003: Der Gemeinderat verpasst der Kommission für Altersarbeit einen Maulkorb

Die Kommission für Altersarbeit beantragt dem Gemeinderat, ihre Stellungnahme vom 22. Januar 2003 in der Lokalpresse zu publizieren.

 Der Gemeinderat lehnt ab

Lesen Sie den Brief des Gemeinderates im Wortlaut

Lesen Sie den Brief des Gemeinderates im Wortlaut

Warum hat die Kommission für Altersarbeit ihren Beschluss nicht von sich aus publiziert?


Gemäss Geschäftsreglement informiert der Gemeinderat die Presse über die Arbeiten der verschiedenen gemeinderätlichen Kommissionen. Für den Alltag macht dies Sinn. Wenn aber - wie im brisanten Fall ebener Durstweg - eine Kommission eine grundsätzlich andere Meinung vertritt als der Gemeinderat, sollte dies der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden!  

Warum behandelt die Kommission für Altersarbeit mit einem halben Jahr Verspätung den Durstweg?
Weil sie vorher dazu nie Gelegenheit erhielt !


21. November 2002. Nach mehrmaligem Absagen von Sitzungen durch den Gemeinderat findet seit dem 6. März 2002 erstmals wieder eine Kommissionssitzung statt. 

28. November 2002, 07h30. Paul Märki erhält Gelegenheit, die Kommission ausführlich über den Durstweg zu informieren. Erstmals wird in der Kommission die Festsetzung des Quartierplanes Durst durch den Gemeinderat (16. Juli 2002) behandelt, nachdem die Kommission die Gemeinderatsvertreter schon in früheren Jahren auf die Bedeutung eines ebenen Durstweges hingewiesen hatte. Die Kommission war jedoch nie über die Planungen im Quartierplanverfahren Durst orientiert worden. Die Kommission wünscht nun eine Information durch den Gemeinderat.

10. Dezember 2003. Drei Vertreter des Gemeinderates orientieren die Kommission für Altersarbeit über die Behandlung des Durstweges im Quartierplanverfahren Durst. Ein Protokoll dieser Sitzung wurde nicht versandt.

22. Januar 2003. Die Kommission für Altersarbeit ist nun in der Lage, das Thema ebener Durstweg zu behandeln, nachdem sie sowohl die Ausführungen des Gemeinderates als jene von Paul Märki gehört hat. 
Die Kommission unterstützt sowohl den Rekurs von Paul Märki als auch die Petition ebener Durstweg

5. Februar 2003. Der Gemeinderat lehnt es ab, diesen Kommissionsbeschluss in der Lokalpresse zu publizieren.

Welche Aufgaben hat die Kommission für Altersarbeit?

"Sie hat die Interessen der älteren Bevölkerung zu wahren. Wünsche und Anliegen aus der Bevölkerung müssen aufgenommen werden und in die Kommissionstätigkeit einfliessen."

Die Kommission hat sich seit Jahren dafür eingesetzt, dass die beiden im rechtskräftigen kommunalen Verkehrsplan vorgesehenen Wege beim Alterszentrum Platten realisiert werden. Am 7. Juli 1998 hat sie dem Gemeinderat den Bau des einen Weges, des Wasserfelsweges beantragt. Dieser wurde seither erstellt. Die Kommission hat den Gemeinderat mehrfach darauf hingewiesen, dass der andere Weg, der Durstweg, im Quartierplanverfahren Durst geplant werden müsse.

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30. September 2003: Die Baurekurskommission II des Kantons Zürich schliesst die Sachverhaltsermittlungen ab

Lesen Sie die Verfügung im Wortlaut
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11. November  2003: Die Baurekurskommission II des Kantons Zürich beschliesst Nichteintreten

Der Entscheid in einem Satz:
Der Rekurrent ist nicht Grundeigentümer innerhalb des Quartierplans,
folglich fehlt ihm die Legitimation für einen Rekurs.

Auf diesen Entscheid hat der Gemeinderat Meilen vertröstet,
- als er die Petition ebener Durstweg (804 Unterschriften) zurückwies,
- als er der Kommission für Altersarbeit einen Maulkorb verpasste.

Diesen Entscheid hat der Gemeinderat Meilen selber beantragt
und dabei behauptet, dass ein 16 % steiler Fussweg für das Alterszentrum "ohne weiteres möglich" sei.
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3. Ergänzung vom 12. Dezember 2003
zum Rekurs an die Baurekurskommission II und zur Aufsichtsbeschwerde an den Bezirksrat
vom 9. 9. 2002


Das Wichtigste aus dieser 3. Ergänzung

 

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(PDF-Dokument, 226 KB).

 


Die Baurekurskommission ist am 11. 11. 2003 auf meinen Rekurs nicht eingetreten, weil ich kein Land besitze im Quartierplanverfahren Durst. Der Bezirksrat hat am 10. 9. 2002 die damals gleichzeitig eingereichte Aufsichtsbeschwerde sistiert, bis die Baurekurskommission in dieser Sache entschieden hat. Dieser Zeitpunkt ist nun eingetreten und ich bitte den Bezirksrat mit dieser 3. Ergänzung zu Rekurs/Aufsichtsbeschwerde, über meine Beschwerde zu entscheiden.

Antrag: Ich halte an meinem Antrag vom 9. 9. 2002 fest. Es stellt sich übrigens die Frage, ob diese Aufsichtsbeschwerde nicht als Rekurs wegen Verletzung der Informationspflicht gemäss RPG 4 betrachtet werden könnte (gemäss lit. D. Ziff. 2.1 von Rekurs/Aufsichtsbeschwerde vom 9. 9. 2002).

Eventualantrag:
Der Bezirksrat sistiert das Verfahren für ein Jahr und weist den Gemeinderat an, eine vereinfachte Quartierplanergänzung im Sinne des nachfolgenden Abschnittes F anzustreben.

A. Einleitung


Die gemeinderätliche Kommission für Altersarbeit unterstützte am 22. 1. 2003 meinen Rekurs/Aufsichtsbeschwerde und die "Petition ebener Durstweg". Siehe Abschnitt B der Beilage 1. Sie ersuchte den Gemeinderat, ihre Stellungnahme zu publizieren. Siehe Abschnitt C der Beilage 1. Der Gemeinderat tritt am 5. Februar 2003 (Beilage 2) auf diesen Beschluss nicht ein und verweigert es, die Bevölkerung darüber zu orientieren, dass Gemeinderat und Kommission für Altersarbeit bezüglich Durstweg verschiedene Auffassungen haben. Er schliesst seinen Brief mit dem Satz "Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass einstweilen die Ergebnisse der laufenden Verfahren abgewartet werden". Dabei wünscht der Gemeinderat gar keine materielle Prüfung, denn er hatte bereits am 20. 12. 2002 der Baurekurskommission beantragt, aus formellen Gründen auf meinen Rekurs/Aufsichtsbeschwerde gar nicht einzutreten (Beilage 3).

B. Ergänzung zu Rekursziffer 2.2
"2.2 Unzweckmässige Verwaltungstätigkeit des Gemeinderates, denn  er verweigert der von ihm gewählten Kommission für Altersarbeit die Mitarbeit bei der Planung des Durstweges"

C1. Zusammenfassende schematische Darstellung der im Verkehrsplan 1997 geforderten Wege


Abbildung 20. Zusammenfassende schematische Darstellung der im Kommunalen Verkehrsplan 1997 geforderten Fusswege.
(Die Abbildungen 1 bis 19 befinden sich im Rekurs/Aufsichtsbeschwerde vom 9. 9. 2002 und in den Ergänzungen 1 und 2)

Wasserfelsweg (neuer Name: Hans Jakob Meyer-Weg)
Raumplanerische Grundlage: Kommunaler Verkehrsplan 1997.
Gebaut: 2001
Technische Daten gemäss Weisung zur Gemeindeversammlung vom 18. 9. 2000:
Länge: 315 m. Breite 2.5 m.
Längsgefälle: 0%, technisch bedingte Anrampungen an drei Stellen max 3%.
Handlauf auf der ganzen Länge. Ca. 10 Sitzbänke. Baukosten Fr. 386'000.

Steiler Durstweg (Festsetzungen des Gemeinderates im Quartierplan Durst vom 16. 7. 2002)
Raumplanerische Grundlage: Kommunaler Verkehrsplan 1997.
Technische Daten gemäss Quartierplan Durst, vom Gemeinderat festgesetzt am 16. 7. 2002:

- Abschnitt Trottoir Plattenstrasse
Länge: 25 m. Breite 2.0 m. Längsgefälle 16%.
Kosten gemäss Erschliessungsplan 2001 (für ein 75 m langes Trottoir): Fr. 90'000.
- Abschnitt Plattenstrasse bis Raingässli. Strasse "U6", hat kein Trottoir
Länge: 250 m. Strassenbreite im östlichen Teil 4.8 m, im westlichen Teil 3.6 m.
Längsgefälle: Östlicher Teil 12%, 8%, mittlerer Teil 0%, westlicher Teil 6.6%. Raingässli 10%.
Kosten gemäss Erschliessungsplan 2001 für einen fiktiven Anteil am östlichen Teil der Strasse "U6": Fr. 40'000.
- Total: Länge 275 m. Kosten und Kostenbeiträge Fr. 130'000.

Ebener Durstweg (Gegenvorschlag gemäss Rekurs vom 9. 9. 2002, unterstützt von der gemeinderätlichen Kommission für Altersarbeit und von 804 Personen, welche die "Petition ebener Durstweg" unterschrieben haben)
Raumplanerische Grundlage: Kommunaler Verkehrsplan 1997.
Technische Daten (Details dazu im Kapitel 4.1 des Rekurses vom 9. 9. 2002):
Länge: rund 300 m. Breite in der Regel 3 m.
Längsgefälle 1 %, technisch bedingte Anrampungen an einzelnen Stellen max 3%.
Baukosten Fr. 200'000 bis 300'000.

C2. Forderungen nach einem ebenen Durstweg

  • An der Gemeindeversammlung vom 24. 3. 1997 wurde der namens der FDP gestellte Antrag so formuliert:
    "In den <Verkehrsplan 1997 Wegnetz> sind (als kommunale Festlegung) geplante, mindestens chaussierte Fusswege vom Altersheim "Platten" aufzunehmen, die im wesentlichen der Höhenkurve folgen , wie folgt:
    1. vom Alters- und Pflegeheim ins Dorfbachtobel ...
    2. vom Alters- und Pflegeheim ins Gebiet <Durst> ..."
    Dieser Antrag wurde ohne Diskussion gegen vereinzelte Stimmen gutgeheissen, in den Verkehrsplan aufgenommen und mit Regierungsratsbeschluss Nr. 1826/1997 genehmigt.
    Heutiger Stand der Realisierung dieser beiden Wege:
    1. Gemäss Verkehrsplan wurde ein ebener, rollstuhlgängiger Weg vom Alters- und Pflegeheim ins Dorfbachtobel durch die Gemeindeversammlung vom 18. 9. 2000 ohne Gegenstimme genehmigt und anschliessend gebaut.
    2. Gemäss Verkehrsplan soll nun im Quartierplanverfahren Durst ein ebener Durstweg erstellt werden.
  • Im Rekurs vom 9. 9. 2002 verlangte ich einen ebenen, rollstuhlgängigen Durstweg.
  • Die gemeinderätliche Kommission für Altersarbeit erachtet den im Quartierplan Durst festgesetzten Weg als zu steil und bestätigt dies mit dem Beschluss vom 22. 1. 2003 gemäss Beilage 1.

C3. Der Gemeinderat besteht auf einem 16% oder 6% steilen Weg

  • Der vom Gemeinderat am 16. 7. 2002 festgesetzte Quartierplan Durst realisiert den im Verkehrsplan geforderten Durstweg als durchgehende Wegverbindung mit Gefällen von 16%, 12%, 8% und 6.6% (siehe Abschnitt C1 oben).
  • Der Gemeinderat findet 16% ohne weiteres möglich, denn er schreibt am 20. 12. 2002 (Beilage 3, Ziff. 3.8): "Wie der Rekurrent auf seiner Fotografie selber belegt, ist es im übrigen ohne weiteres möglich, einen Rollstuhl die wenigen Meter zwischen Platten- und der geplanten Durststrasse [gemeint ist die "Strasse U6"] hochzuschieben."
  • Der Gemeinderat beabsichtigt, einen zusätzlichen Weg mit einem "Maximalgefälle von ca 6%" zu planen (Beilage 4: Meilemer Anzeiger vom 20. 12. 2002).

C. Ergänzung zu Rekursziffer 4
"4 Randbedingungen für den Durstweg"

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In der Vernehmlassung vom 20. 12. 2002 an die Baurekurskommission II (Beilage 3) nimmt der Gemeinderat auch materiell Stellung zu meinem Rekurs. Nachfolgend kommentiere ich einige Punkte dieser Vernehmlassung:

D. Ergänzung zu Rekursziffer 6
"6 Der ebene Durstweg muss im aktuellen Quartierplanverfahren realisiert werden"

Der Gemeinderat in Ziff. 3.3 der Vernehmlassung (Beilage 3):
"Die Erstellung eines zusätzlichen Fussweges im Sinne des Rekurrenten wird im übrigen durch die Quartierplananordnungen in keiner Weise negativ präjudiziert".
Diese Auffassung ist nach meiner Meinung falsch.
Wenn das Quartierplanverfahren abgeschlossen ist, haben die Grundeigentümer Anspruch auf Baubewilligungen. Der Gemeinderat kann in diesem Zeitpunkt keine Anordnungen mehr treffen, die sich auf den übergeordneten Verkehrsplan abstützen.
Der Gemeinderat in Ziff. 3.4 der Vernehmlassung (Beilage 3):
"Dem Erschliessungsplan [gemeint ist wohl der "Verkehrsplan"] lässt sich nicht entnehmen, dass eine bestimmte Ausführung des Fussweges im Sinne des Rekurrenten zu erstellen wäre".
Diese Auffassung ist nach meiner Meinung falsch.
Im Verkehrsplan 1997 wurden zwei Fusswege für das Alterszentrum Platten postuliert. Der Gemeinderat hat einen dieser Wege gebaut, den rollstuhlgängigen Wasserfelsweg. Damit ist wohl klar, welche Anforderungen an die beiden Wege gemäss Verkehrsrichtplan 1997 gestellt werden müssen. Der Ausbaustandard des Wasserfelsweges im extrem steilen Dorfbachtobel muss auch für den Durstweg gelten.
Im Technischen Bericht zum Quartierplan Durst werden auf den Seiten 14 bis 27 verschiedene Bebauungs- und Erschliessungsvarianten vorgestellt. Jede dieser Varianten enthält unverändert den steilen Durstweg (16%, 12%) und trotzdem wird jede dieser Varianten bezüglich des Kriteriums "Fusswegverbindungen" als gut beurteilt. Der Gemeinderat hat also keineswegs, wie er in der erwähnten Ziff. 3.4 schreibt, "den Ermessensspielraum ... unter sorgfältiger Güterabwägung ... interpretiert". Vielleicht hat er die spezielle Funktion des Durstweges ganz einfach vergessen.
Der Gemeinderat in Ziff. 3.5 der Vernehmlassung (Beilage 3):
"Gegenstand eines Quartierplanverfahrens können nur Anlagen der Feinerschliessung sein."
Diese Auffassung ist nach meiner Meinung falsch.
Gemäss Lehre und Praxis müssen im Quartierplanverfahren alle Anordnungen der Richtplanung berücksichtigt und präzisiert werden, also auch der Durstweg, welcher weder zur Grob- noch zur Feinerschliessung gehört. Zudem finde ich es widersprüchlich, wenn der Gemeinderat am 16. 7. 2002 den Durstweg im Quartierplan Durst festsetzt und nun - ein halbes Jahr später - behauptet, der Durstweg könne nicht Gegenstand eines Quartierplanverfahrens sein.
Der Gemeinderat in Ziff. 3.6 der Vernehmlassung (Beilage 3):
"Allfällige grundstücksinterne Erschliessungswege werden erst im Zuge einer allfälligen Überbauung des Grundstückes zu erstellen sein. Dannzumal wird auch gegebenenfalls auch über die vom Rekurrenten verlange Realisierung des Fussweges nach geltendem Verkehrsrichtplan zu befinden sein."
Diese Auffassung ist nach meiner Meinung falsch.
Im Baubewilligungsverfahren werden zwar grundstücksinterne Erschliessungswege vom Grundeigentümer geplant und vom Gemeinderat bewilligt. In diesem Zeitpunkt darf aber der Gemeinderat keine Forderungen mehr stellen, die sich auf den übergeordneten Verkehrsplan abstützen. Anordnungen des Verkehrsplanes müssen nämlich bereits im Quartierplanverfahren realisiert werden.
Der Gemeinderat in Ziff. 3.7 der Vernehmlassung (Beilage 3):
"Eine solche Strassenführung [gemeint ist der ebene Durstweg] ist aber im heutigen Zeitpunkt mit dem Sinn und Zweck des Quartierplanes nicht zu vereinbaren."
Diese Auffassung ist nach meiner Meinung falsch.
Ich verweise auf meine ausführlichen Darlegungen im Rekurs vom 9. 9. 2002:
"Ziff. 6.2 Die Probleme bei der Realisierung eines ebenen Durstweges im Quartierplanverfahren sind lösbar" und
"Ziff. 6.3 Ein ebener Durstweg verbessert die Qualität des Quartiers Durst"
Der Gemeinderat in Ziff. 3.8 der Vernehmlassung (Beilage 3):
"Eine Interessenabwägung macht deutlich, dass dieses Interesse [das Interesse an einem ebenen Durstweg] gegenüber dem Interesse der Quartierplanbeteiligten an einer sinnvollen Verkehrserschliessung und einer sinnvollen Grundstückeinteilung von untergeordneter Bedeutung ist."
Diese Auffassung ist nach meiner Meinung falsch.
Das Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner im Alterszentrums an ebenen Spazierwegen habe ich im Kapitel 5 des Rekurses vom 9. 9. 2002 dargelegt. Mit der Festsetzung im Kommunalen Verkehrsplan und mit dessen Genehmigung durch den Regierungsrat wird auch das allgemeine öffentliche Interesse an einem ebenen Durstweg begründet. Dieses öffentliche Interesse ist keineswegs dem privaten Interesse untergeordnet. Natürlich wünschen sich jede Architektin und jeder Architekt möglichst wenig Randbedingungen bei der Projektierung von Neubauten. Die Praxis der Raumplanung zeigt jedoch, dass auch mit viel schwierigeren Randbedingungen, als sie ein ebener Durstweg bringen würde, zweckmässige Überbauungen durch die Grundeigentümer möglich sind.
Der Gemeinderat in Ziff. 3.9 der Vernehmlassung (Beilage 3):
"Eine Rechtsgrundlage für eine bestimmte Ausgestaltung eines Fussweges - zu Gunsten der Bevölkerung, die ausserhalb des Quartierplanes domiziliert ist - ergibt sich somit weder aus dem Quartierplanrecht, noch sonst aus Bundesrecht, kantonalem oder kommunalem Recht. Insbesondere aus dem Verkehrsrichtplan kann kein Anspruch des Rekurrenten auf eine bestimmte Linienführung des Fussweges abgeleitet werden."

Diese Auffassung ist nach meiner Meinung falsch.
Nach Lehre und Praxis berücksichtigt die Quartierplanung im Kanton Zürich die Interessen der Quartierplangenossen, der späteren Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers sowie weitere öffentliche Interessen. Als Beispiel aus dem übergeordneten Bundesrecht zitiere ich Ausschnitte aus dem Bundesgesetz über die Raumplanung:
"Art. 3 Planungsgrundsätze
1 Die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden achten auf die nachstehenden Grundsätze: ...
3 Die Siedlungen sind nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten und in ihrer Ausdehnung zu begrenzen. Insbesondere sollen ...
c. Rad- und Fusswege erhalten und geschaffen werden; ...
e. Siedlungen viele Grünflächen und Bäume enthalten."


Am 20. 12. 2002 schreibt der Gemeinderat im Meilemer Anzeiger (Beilage 4): "Bereits heute bestätigt der Gemeinderat im Sinne einer Absichtserklärung, dass im Rahmen der detaillierten Studien für die zukünftige Nutzung des gemeindeeigenen Grundstückes gemäss Neuzuteilung im Quartierplan Durst und in Ergänzung zum geplanten Weg- und Strassennetz ein für die Öffentlichkeit zugänglicher Weg mit maximalen Gefällsverhältnissen von ca 6% angestrebt wird. Diese Absichtserklärung wurde den Petitionären am 10. Dezember 2002 durch drei Vertreter des Gemeinderates näher gebracht".

Die gemeinderätliche Kommission für Altersarbeit findet am 22. 1. 2003 (Beilage 1) diese Absichtserklärung unbefriedigend. Begründung:
  1. Dieser Weg wäre nicht durchgehend und nur etwa so lang wie ein Weg, der üblicherweise um einen Neubau herum führt.
  2. Auch wegen des vorgesehenen Gefälles von maximal 6% wäre dieser Weg als Spazierweg für das Alterszentrum Platten ungeeignet.
  3. Im Gegensatz zu einer Festlegung im Quartierplanverfahren ist die Absichtserklärung des Gemeinderates öffentlich-rechtlich nicht verbindlich.

E. Ergänzung zu Rekursziffer 7.2
"7.2 Die Realisierung des Durstweges anlässlich des Baubewilligungsverfahrens wäre verfehlt"


In meinem Rekurs habe ich u.a. beantragt, dass der Beschluss des Gemeinderates betreffend Festsetzung des amtlichen Quartierplanes Durst aufzuheben sei. Ich bin mir bewusst, dass mit einer üblichen Revision des Quartierplanes wegen des ebenen Durstweges die Landzuteilungen und die Kostenbemessungen für alle Beteiligten neu aufgerollt werden müssten. Ich schlage deshalb eine Lösung vor, die rascher realisiert werden könnte:

F. Neuer Abschnitt als Rekursziffer 9
"9 Vorschlag für eine vereinfachte Quartierplanergänzung"
 (Eventualantrag)

Vorschlag für eine vereinfachte Quartierplanergänzung (Eventualantrag)

  1. Der ebene Durstweg führt durch Gemeindeland und nur durch zwei Grundstücke im Privateigentum.
  2. Der Gemeinderat strebt mit diesen beiden Grundeigentümern eine gütliche Einigung an. Für alle übrigen Grundeigentümer würden die Grundstückgrenzen, die Beitragszahlungen sowie alle übrigen Elemente des festgesetzten Quartierplanes unverändert beibehalten.
  3. Die gütliche Einigung mit den beiden Grundeigentümern besteht darin, dass diese der Erstellung des ebenen Durstweges zustimmen. Baukosten und Unterhalt des ebenen Durstweges gehen zu Lasten der Gemeinde. Für die Grundstückgrenzen sind zwei Varianten möglich:
    Var. 1. Dienstbarkeit für den ebenen Durstweg. Die Grundstückgrenzen bleiben unverändert.
    Var. 2. Eigene Parzelle für den ebenen Durstweg. Das benötigte Land wird vom Gemeindeland abgezogen, indem man die östlichen Grenzen der beiden privaten Grundstücke parallel in östlicher Richtung verschiebt.
  4. Die Gemeindeversammlung bewilligt den Kredit für den ebenen Durstweg (200'000 bis 300'000 Franken).
  5. Der vom Gemeinderat am 16. 7. 2002 festgesetzte Quartierplan wird zusammen mit der hier beschriebenen Ergänzung dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht.

Ich habe Herrn Alwin Suter (Suter von Känel Wild AG, 8050 Zürich), Projektverfasser des Quartierplanes Durst, die Idee für eine solche vereinfachte Quartierplanergänzung (Eventualantrag) geschildert. Materiell hat er sich nicht geäussert zum Thema ebener Durstweg. Er teilt jedoch meine Meinung, dass die beschriebene vereinfachte Quartierplanergänzung verfahrenstechnisch möglich sei. Ausdrücklich weist er aber auf die beiden Voraussetzungen für eine solche Lösung hin: Der Gemeinderat müsste bereit sein, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen und die beiden Grundeigentümer müssten Hand bieten für eine gütliche Einigung.

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Abbildung 21. Schematische Darstellung der empfohlenen vereinfachten Quartierplanergänzung (Eventualantrag).

Legende: 

G Grundstücke der Gemeinde Meilen
P Zwei Grundstücke in Privateigentum
Punktierte Umrandung: Perimeter der vereinfachten Quartierplanergänzung


Beilage 1. Stellungnahme der gemeinderätlichen Kommission für Altersarbeit zum Durstweg, Seiten 10 und 11 des Protokolls vom 22. 1. 2003
Beilage 2. Brief des Gemeinderates vom 5. 2. 2003 an die gemeinderätliche Kommission für Altersarbeit
Beilage 3. Vernehmlassung des Gemeinderates (vertretend durch RA Heinz O. Haefele) vom 20. 12. 2002 zum Rekurs/Aufsichtsbeschwerde von Paul Märki vom 9. 9. 2002
Beilage 4. Stellungnahme des Gemeinderates im Meilemer Anzeiger vom 20. 12. 2002

G. Beilagen

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2004, zeitlicher Ablauf


Verfügung des Bezirksrates vom 21. Januar 2004

 

In Sachen: Paul Märki, Beschwerdeführer, gegen
Gemeinderat Meilen, Beschwerdegegner,
betreffend Aufsichtsbeschwerde gegen den Beschluss vom 16. Juli 2002, Quartierplan Durst,

wird verfügt:

I. Vom Eingang der obgenannten Beschwerde, datiert und persönlich übergeben am 9. September 2002 und den Beschwerdeergänzungen vom 20. November 2002, 11. Dezember 2002 und 12. Dezember 2003, wird Vormerk genommen. Nachdem die Baurekurskommission II des Kantons Zürich in dieser Sache mit Entscheid vom 11. November 2003 nicht auf den Rekurs eingetreten ist, wird die Sistierung vom 10. September 2002 aufgehoben und das Verfahren als Aufsichtsbeschwerde fortgesetzt.

II. Der Gemeinderat Meilen wird eingeladen, dem Bezirksrat innert 30 Tagen die Beschwerdeantwort im Doppel, im Weiteren alle Akten mit Verzeichnis, einzureichen. Auf unter dem Aspekt des Geheimnisschutzes sensible Beilagen ist begründet hinzuweisen, solche Unterlagen sind im Beilagenverzeichnis entsprechend zu kennzeichnen. Die Beschwerdeantwort wird dem Beschwerdeführer auf dessen schriftliches Verlangen hin zur Kenntnisnahme zugestellt.

Klicken Sie auf diesen Text, um die vollständige Verfügung zu öffnen

Der Bezirksrat lädt den Gemeinderat ein, eine Beschwerdeantwort einzureichen.
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Verfügung des Bezirksrates vom 24. Februar 2004

 

Der Bezirksrat verfügt eine erste Fristerstreckung für die Beschwerdeantwort des Gemeinderates bis 26. März 2004. Damit stimmt er dem Gesuch von RA Heinz O. Haefele als Vertreter des Gemeinderates zu.
 
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Verfügung des Bezirksrates vom 26. März 2004

 

Der Bezirksrat verfügt eine zweite Fristerstreckung für die Beschwerdeantwort des Gemeinderates bis 26. April 2004. Damit stimmt er dem Gesuch von RA Heinz O. Haefele als Vertreter des Gemeinderates zu.
 
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Gemeinderat will Bezirksratsentscheid abwarten, 20. April 2004

 

Am 31. März 2004 unterbreitete ich allen Mitgliedern des Gemeinderates einen Vermittlungsvorschlag: "Ich meine, dass im heutigen Zeitpunkt die Chance besteht durch gütliche Verhandlungen mit zwei Grundeigentümern eine vereinfachte Quartierplanergänzung zu machen und damit eine Situation zu schaffen, bei der alle Beteiligten nur gewinnen könnten."

Am 20. April 2004 teilt mir der Gemeinderat Meilen mit, dass er "vorerst die Ergebnisse der laufenden Rekurs- und Beschwerdeverfahren abwarten will".
 
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Gemeinderat beantragt dem Bezirksrat, die Beschwerde an die Baudirektion zu überweisen, 
21. April 2004

 

 

Der Gemeinderat beauftragt RA Heinz O. Haefele, dem Bezirksrat folgenden Antrag zu stellen:
1. Die Beschwerde sei an die Baudirektion zu überweisen, eventualiter abzuweisen, soweit überhaupt darauf eingetreten wird.

2. Eventualiter sei ein zweiter Schriftenwechsel anzuordnen.

3. Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdeführers.


Klicken Sie auf diesen Text, um den Antrag des Gemeinderates im vollen Wortlaut zu sehen (pdf 33 KB)
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Bezirksrat benötigt vom Gemeinderat weitere Unterlagen, 4. Juni 2004

 

 

Anschliessend strebt der Bezirksrat einen informellen Meinungsaustausch mit der Baudirektion an.


Klicken Sie auf diesen Text, um den Brief des Bezirksrates im vollen Wortlaut zu sehen (pdf 30 KB)
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Rückzug der Aufsichtsbeschwerde, 11. Juni 2004

 

Der Text des Briefes

Zusätzliche Informationen auf dieser Webseite


Paul Märki, Auf der Hürnen 17, 8706 Meilen

An den Bezirksrat Meilen, Dorfstr. 38, 8706 Meilen

Meilen, 11. Juni 2004
Rückzug der Aufsichtsbeschwerde gegen den Quartierplan Durst

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich ziehe meine Aufsichtsbeschwerde gegen den Quartierplan Durst zurück. Ich gestatte mir den folgenden Rückblick:


Klicken Sie auf diesen Text, um den Brief an den Bezirksrates mit Photo zu sehen (pdf 51 KB)
Der Quartierplan Durst ohne ebener Durstweg

Am 25. 03 1997 hatte die Gemeindeversammlung von Meilen den Verkehrsplan mit einem neuen Fussweg (Durstweg) für das Alterszentrum Platten ergänzt. Der Gemeinderat setzte am 16. 07. 2002 den Quartierplan Durst fest. Leider plante er in diesem Quartierplan den Durstweg mit einem Gefälle von 16% und 12%. In einem Rekurs und in einer Aufsichtsbeschwerde beanstandete ich, dass dieser Weg ungeeignet sei für das Alterszentrum Platten. Eine Petition mit 804 Unterschriften und die Kommission für Altersarbeit unterstützten meine Ansicht.

Rekurs und gleich lautende Aufsichtsbeschwerde, mit Ergänzungen, 
vom 9. 09. 2002, 20. 11. 2002, 11. 12. 2002 und 12. 12. 2003.

Der Quartierplan Durst regelt definitiv alle Voraussetzungen für die Überbauung. Wenn der Quartierplan Durst unverändert genehmigt und das Gelände entsprechend überbaut wird, kann ein ebener Durstweg erst nach einigen Generationen wieder diskutiert werden.

Wegen der Opposition gegen den zu steilen Durstweg äusserte der Gemeinderat die Absicht, bei der Überbauung des gemeindeeigenen Landes einen öffentlichen Weg von maximal 6% Gefälle zu erstellen. Die Kommission für Altersarbeit lehnte diesen Vorschlag ab, da er planerisch nicht befriedigt und, im Gegensatz zum Quartierplan, nicht verbindlich ist.

Ich steckte den gewünschten ebenen Durstweg im Gelände ab und zeigte, dass dieser mehr als zur Hälfte über Grundstücke führt, die der Gemeinde gehören. Die Realisierung wäre mit einer vereinfachten Quartierplanergänzung möglich.


Die Vorschläge für eine vereinfachte Quartierplanergänzung machte ich am
12. 12. 2003 und 31. 03. 2004. Mit dieser Methode müsste man nicht den gesamten Quartierplan revidieren. Der Gemeinderat hat Vorschläge für eine bessere Lösung stets zurück gewiesen. Er wolle die Ergebnisse des laufenden Rekurs- und Beschwerdeverfahrens abwarten, oder ähnlich, lauteten die jeweiligen Begründungen
(30. 09. 2002, 10. 12. 2002, 5. 02. 2003, 20. 04. 2004).
Nach bald 2 Jahren immer noch keine Überprüfung des Quartierplanes Durst durch eine Oberbehörde

Das Verfahren dauert nun bald 2 Jahre. Weder mein Rekurs noch meine Aufsichtsbeschwerde haben bis heute zu einer Überprüfung des Quartierplanes durch eine Oberbehörde geführt. Ich vermute, dass der Gemeinderat diese Verzögerung bewusst gefördert hat. Er beantragt nun dem Bezirksrat "Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers". Bei solchen finanziellen Drohungen gegen mich als einzelne Privatperson bleibt mir nur übrig, meine Aufsichtsbeschwerde zurück zu ziehen.
Es tut mir Leid, dass dies zum Nachteil der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner des Alterszentrums Platten ist.


Im Rekursverfahren beantragte der Gemeinderat (20. 12. 2002), dass ich nicht zum Rekurs berechtigt sei, weil ich im Quartier Durst kein Land besitze. Die Baurekurskommission folgte diesem Antrag. Meine Behauptung, der Quartierplan Durst sei bezüglich Durstweg unbrauchbar, wurde somit materiell nicht geprüft. Auch dem Bezirksrat beantragt nun der Gemeinderat (21. 04. 2004), dass der Bezirksrat meine Behauptung nicht materiell prüfe, sondern die Aufsichtsbeschwerde an die Baudirektion weiterleite. 
    Eine weitere Verzögerungstaktik bestand darin, dass der Gemeinderat im Rekurs- und Beschwerdeverfahren vier mal die Fristen hat verlängern lassen (22. 10. 2002, 25. 11. 2002, 24. 02. 2004 und 26. 03. 2004). 
    Einerseits hat der Gemeinderat regelmässig materielle Entscheide verzögert und anderseits beantragt er nun dem Bezirksrat "Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers" (21. 04. 2004). Es ist unwahrscheinlich, dass ich mit Kosten für Bauverzögerungen belangt werde. Doch geht es im Quartierplanperimeter Durst um sehr hohe Baulandwerte: Geschätzt wurden im Verfahren 57 Mio. Franken im Privateigentum und 18 Mio. Franken im Eigentum der Gemeinde. Ich bin nicht bereit, solche finanzielle Risiken zu übernehmen, auch wenn ich noch heute von meiner Aufsichtsbeschwerde überzeugt bin.
    Die Haltung des Gemeinderates war für mich während dieses Verfahrens oft unverständlich.
Ausblick

Der Quartierplan Durst ist vom Regierungsrat noch nicht genehmigt. Der Gemeinderat hätte auch heute noch die Möglichkeit, den Quartierplan mit einem ebenen Durstweg zu ergänzen.

Freundliche Grüsse Paul Märki


Orientierungskopien an alle Mitglieder des Gemeinderates und der Kommission für Altersfragen. Vollständige Informationen auf der Webseite www.maplan.ch/durst


Die Anregungen gemäss meinem Brief vom 31. März 2004 können immer noch realisiert werden.

Legende zur Photo, welche ich am Schluss des Briefes einfügte:

So würde ein ebener, rollstuhlgängiger Durstweg verlaufen. Beginn des Weges beim Alterszentrum Platten, auf einem Grundstück im Eigentum der Gemeinde. Auch die Fortsetzung würde mehr als zur Hälfte über Land der Gemeinde Meilen führen.



Klicken Sie auf diesen Text, um den Brief mit Photo zu sehen (pdf 51 KB)
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Bezirksrat schreibt Aufsichtsbeschwerde ab, 28. Juni 2004

 

Klicken Sie auf diesen Text, um den Beschluss zu sehen (pdf 24 KB)

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2013, zeitlicher Ablauf


Alterszentrum und Gemeinderat wünschen keinen ebenen Durstweg, September 2013

 

Mein letzter Versuch ist misslungen, mit dem folgenden Brief doch noch ein Interesse am ebenen Durstweg zu wecken:

 

    Klicken Sie auf diesen Text, um den Brief zu sehen.
Meilen, Alterszentrum Platten. Ebener Durstweg.

Wo können die Seniorinnen und Senioren spazieren?

 

Am 7. September feierte das Alterszentrum sein 50-jähriges Bestehen. Leider gibt es nur einen einzigen alters- und behindertengerechten Fussweg, auf dem die Betagten spazieren können. Dieser Weg wurde 2001 gebaut und führt in östlicher Richtung durch den Wald ins Dorfbachtobel; ein idealer Weg an heissen Sommertagen. In westlicher Richtung wäre in offenem Gelände zusätzlich ein weiterer alters- und behindertengerechter Fussweg möglich gewesen. Bei der Planung wurde er "Ebener Durstweg" genannt. 

Abb. links: Die geplante Linienführung des "Ebenen Durstweges".
Abb. rechts: Hier würde der ebene Durstweg beginnen, direkt gegenüber der Einfahrt zum Alterszentrum. Foto um 2002.

Leider war es nicht möglich, diesen Weg zu bauen, trotzdem sich die Bevölkerung von Meilen mehrfach dafür eingesetzt hatte:

·      1997 ergänzte die Gemeindeversammlung von Meilen den kommunalen Verkehrsplan mit dem „Ebenen Durstweg“. Der Regierungsrat genehmigte diese Ergänzung.

·      2002 wurde eine von 804 Personen unterschriebene Petition für den „Ebenen Durstweg“ öffentlich dem Gemeinderat Meilen übergeben.

·      2002 bis 2004 hat sich der Unterzeichnende mit Rekursen und Aufsichtsbeschwerden gegenüber dem Gemeinderat Meilen vergeblich für einen „Ebenen Durstweg“ eingesetzt.

·      2003 forderte die gemeinderätliche Kommission für Altersarbeit den „Ebenen Durstweg“.

 

Alle Dokumente zum „Ebenen Durstweg“ habe ich laufend festgehalten auf der Webseite www.maplan.ch/durst. Dort könnte sich jedermann informieren, der sich erneut für diesen Weg einsetzen möchte im Interesse der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner des Alterszentrums. Vielleicht wäre es nicht zu spät!

   Mit der Webseite
   www.maplan.ch/durst 
   ist die vorliegende Webseite gemeint.

 

Paul Märki, Waffenplatzstrasse 26, 8634 Hombrechtikon

 

Dieser Text erschien in gekürzter Form als Leserbrief in der Zürichsee-Zeitung vom 9. September 2013.    Klicken Sie auf diesen Text, um den Leserbrief zu sehen.
   Im Leserbrief druckte die Redaktion den Link zu www.maplan.ch/durst leider nicht.

Geht an:

 

·       Gemeindeverwaltung, Gemeindehaus, Dorfstrasse 100, 8706 Meilen. Herrn Beat Hodel, Präsident der Kommission für Altersarbeit. Mit der Bitte, das Thema "Ebener Durstweg" in einer Kommissionssitzung zu behandeln. (12 Expl.)

 

·       Alterszentrum Platten, Direktion, Plattenstrasse 62, 8706 Meilen. Frau G. Kessler-Berther, Direktorin, mit der Bitte, das Thema "Ebener Durstweg" dem Stiftungsrat zu unterbreiten und das vorliegende Papier am Anschlagbrett des Alterszentrum auszuhängen. (12 Expl.)

 

9. September 2013. P.M.

 

 

   Ich vermute, dass mein Brief nicht in einer Sitzung der Kommission für Altersarbeit behandelt wurde. 

   

   Ich vermute, dass mein Brief nicht am Anschlagbrett des Alterszentrum ausgehängt wurde.

Alterszentrum Platten. Ausschnitte aus der Antwort vom 19. Sept. 2013:
  • "Die Bewohnerinnen und Bewohner des AZP werden immer älter und folglich auch gebrechlicher, auch bereits beim Eintritt. So sind sie nicht mehr fähig, lange Spaziergänge zu führen."
  • "Der Plattenstrasse entlang wurde neu der ganzen Länge entlang ein Geländer montiert."
  • "Und nicht zuletzt spazieren zahlreiche Personen oft durch die langen Gänge im Haus selber und halten sich so in Bewegung."

 

   Klicken Sie auf diesen Text, um den vollständigen Brief zu sehen.
Gemeinderat Meilen. Ausschnitt aus der Antwort vom 30. Sept. 2013:
  • "Sie haben in der Zwischenzeit vom Altersheim Platten eine Antwort auf Ihr Anliegen bekommen. Diesen Ausführungen schliesse ich mich vollumfänglich an."

 

   Klicken Sie auf diesen Text, um den vollständigen Brief zu sehen.
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Kontakt

Paul Märki, Waffenplatzstrasse 26. 8634 Hombrechtikon
E-Mail paul.maerki(at)maplan.ch

 

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Webseite erstellt durch Paul Märki am 04. 09. 2002. Letzte Revision am 15. 01. 2014.